gefragt von administrator am 30.11.1999

Wer kann helfen???

Hallo, ich wohne seit gut einem Jahr mit meinem Freund und meiner Tochter zur Miete in einer Wohnung. In unserem Mietvertrag, stand 100qm Garten. Nun wurde das Haus verkauft, unten drunter ist ein Frisör, gehört nun auch dem neuen Eigentümer, der Garten ist platt, da wird ein Parkplatz von. Dann wollte man uns einen Balkon bauen, seit März. Dann Anfang April, dann Mitte April, dann Anfang Mai, jetz Mitte Mai. Es ist ständig laut, meine Tochter ist erst 11 Monate, die barcuht auch mal Ruhe, wir werden nur hingehalten. Einen neuen Mietvertag haben wir noch nicht, überall wird angefangen, nichts wird zu Ende gemacht, wir kommen teilweise nicht mal aus dem Haus oder rein?
Was kann ich da tun???
Stichwörter: helfen

Antworten

antwort von Susanne am
Der neue Eigentümer übernimmt den alten Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten, ganz nach dem Motto: Kauf bricht nicht Miete!

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob der Garten im Mietvertrag mitgemietet war oder nur zur Nutzung überlassen. War der Garten mitgemietet, hätte er Euch nicht so einfach entzogen werden können, eine Nutzung kann man zurückziehen. Letztendlich aber nicht ohne Konsequenzen und zwar in Form einer wesentlich niedrigeren Miete.

Ich finde, eine Wohnung mit 100 qm Garten bietet eine viel höhere Lebensqualität als mit einem Balkon bzw. ohne alles. Demnach wurde auch vorher die Miete kalkuliert. Ich würde daher eine entsprechend hohe Mietminderung vornehmen und zwar ab Entzug des Gartens- allerdings nicht ohne die Beratung eines Fachanwalts.
Da sich der VM hier keineswegs korrekt nach BGB verhält, denke ich, dass er in der Rechtsfolge die Anwaltskosten auch zu übernehmen hätte.

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