gefragt von administrator am 30.11.1999

Kleinreparaturen (Schönheitsreparaturen) kurz nach Einzug

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Kurz nach meinem Einzug habe ich festgestellt, dass es im Bad unangenehm riecht. Da dies immer der Fall war, wenn der Lüfter an war, bin ich davon ausgegangen, dass dies am Lüfter liegt und habe daraufhin die Hausverwaltung angeschrieben, jemanden mit dem Austausch des Lüfters zu beauftragen.

Die beauftragte Firma stellte fest, dass wahrscheinlich nur die Fußbodenentwässerung ausgetrocknet war. Da ich gerade erst eingezogen bin, konnte ich natürlich vorher nicht für einen ausreichenden Wasserpegel sorgen. Die Hausverwaltung meint jedoch, dass dies Aufgabe des Mieters wäre.

Zudem steht in meinem Mietvertrag, dass Kosten für Kleinrepraturen an den Meiter weitergegeben werden können. Ist diese Klausel gültig?

Und wenn ja, fällt dieser Fall den auch darunter. Schließlich ist ja Grund für den Geruch ja schon vor meinem Einzug aufgetreten.

Danke für eure Antwort.

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hallo,

so eine Klausel ist nur gültig, wenn die Höhe des Betrages, der selbst getragen wird, im Vertrag vereinbart ist.

mfg

o.c

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