gefragt von administrator am 30.11.1999
Arbeiten zum Auszug
Vor 5 Jahren haben wir unsere jetzige Wohnung bezogen. Die Wohnung wurde von uns unrenoviert übernommen. Alle Rep. und Verschönerungen wurden durch uns vorgenommen.Nunmehr werden wir ausziehen. Im Mietvertrag steht, dass wir bei Auszug ggf. nur die Tapeten von den Wänden entfernen müssen. Allerdings sind die Tapeten (Rauhfaser) noch sehr gut und nur 1xgestrichen. Ist ene solche Regelung im MV statthaft?
Gruß
Kansas
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antwort von Der_Mario am
[quote="kansasbeige":1b549]Im Mietvertrag steht, dass wir bei Auszug ggf. nur die Tapeten von den Wänden entfernen müssen. Allerdings sind die Tapeten (Rauhfaser) noch sehr gut und nur 1xgestrichen. Ist ene solche Regelung im MV statthaft?[/quote:1b549]Kannst Du die entsprechende Klausel aus dem Mietvertrag mal zitieren? Wäre ganz hilfreich.
antwort von kansasbeige am
lautet (unter sonst Vereinbarungen): Eine Wohnungsbesichtigung des Vermieters vor Vertragsabschluß war nicht möglich. Den Mietern ist der Zusatnd der Wohnung bekannt. Sie übernehmen die Wwhnung wie gesehen. Die komplette Renovierung der Wohnung übernehmen die Mieter. Dafür brauchen die Mieter ggf. vor AUszug nur die Tapeten entfernen.Gruß
Kansas
antwort von Der_Mario am
[quote="kansasbeige":7b06d]lautet (unter sonst Vereinbarungen): Eine Wohnungsbesichtigung des Vermieters vor Vertragsabschluß war nicht möglich. Den Mietern ist der Zusatnd der Wohnung bekannt. Sie übernehmen die Wwhnung wie gesehen. Die komplette Renovierung der Wohnung übernehmen die Mieter. Dafür brauchen die Mieter ggf. vor AUszug nur die Tapeten entfernen[/quote:7b06d]Durch das "ggf" ist das eine ziemlich schwammige Regelung. Wenn die Tapete noch gut ist, besteht meiner Meinung nach kein Anlass, sie zu entfernen.
Hast Du mal mit dem Vermieter gesprochen, was er dazu meint?
