gefragt von administrator am 30.11.1999
Zeitmietvertrag
Wir sind 1999 zusammen in ein Haus gezogen. Im Jahr 2001 haben wir einen 10 Jahresvertrag unterschrieben. Da wir seit Jahren getrennt sind, haben wir uns die 220m2 aufgeteilt im Erdgeschoß eine Holzwand eingezogen und jeder hat seine abgeschlossene Wohnung, darüber weiß der Eigentümer bescheid.Meine Frage, der Mietvertrag ist von beiden unterschrieben worden. Die Miete wird von meinem ehemaligen Partner an den Eigentümer überwiesen, ich überweise meinen Anteil an den EX-Partner monatlich. Nun sieht es folgendermaßen aus: Mein Ex wird aller Vorraussicht ab dem nächsten Monat 40% weniger Gehalt beziehen und weiß nicht, ob er seinen Anteil weiter bezahlen kann. Meine Frage: Hafte ich nun im schlimmsten Fall für ihn? Ich würde gerne im Haus wohnen bleiben, kann aber alleine nicht die komplette Miete aufbringen. Habe ich bei einem Auszug des Ex-Partners das Recht unterzuvermieten, bzw., würde sich der Vermieter einen Nachmieter gefallen lassen? Auf 220m2 und 3 Etagen mit 2 Eingängen, gibt es bislang nur eine Wasseruhr und einen Stromzähler. Ich habe mit meinem Ex damals ein Schreiben verfasst, dass derjenige der ausziehen will, für 3 adäquate Nachmieter zu sorgen hat. Was kann ich tun, wie sind meine Aussichten?
Ein schwieriger Fall?
Antworten
antwort von administrator am
Hallo,der Fall ist zu komplex, als dass man ihn hier mit ruhigen Gewissen und verantwortungsbewusst beantworten kann.
Sprech mit allen Beteiligten die Lage durch und erarbeitet eine konstruktive Lösung. Wenn nichts geht suche professionelle Unterstützung (Anwalt und/oder Mieterverein).
Josh
