gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietkaution - Rückzahlung an Mieter - ja oder nein?

Hallo Leute,

ich bin leidgeplagter Vermieter. Nachdem ich meinen Mieter mittels Räumungsklage aus der Wohnung bekommen habe und er mit Pauken und Trompeten verloren hat (er muß alle Kosten tragen, wenn er es denn kann , ich habe allein bisher Rechtanwalts- und Gerichtskosten von 1200 Euro vorverauslagt) überlege ich nun, was ich bezüglich der Mietkaution (ca. 850 Euro inklusive Zinsen) machen muß.

1. Frage: Muß ich befürchten, dass die Gerichtskosten mit der Mietkaution verrechnet werden? Also kann der Mieter sagen: "Du hast schon 850 Euro, jetzt bekommst Du nur noch 350 Euro"

2. Die Wohnung wurde in einem desolaten Zustand zurückgegeben. Es handelte sich um Erstbezug in einem Neubau-Zweifamilienhaus, in dem ich selbst im DG wohne. Ich hatte mit dem Mieter vereinbart, dass er die Tapeten fachgerecht anbringt. Dies ist auch so im Mietvertrag vereinbart. Dafür habe ich ihm Miete nachgelassen und auch teilweise die Tapeten bezahlt.
Leider sind an den Decken teilweise keine Tapeten angebracht, sondern nur gestrichen worden. Der Rest ist besch...en angebracht, löst sich überall ab (sieht schlimm aus ) Teilweise sind Stücke herausgerissen (kein Witz), Rauhfaser ist nur teilweise gestrichen und das auch in 7 Jahren nur einmal, große Teile sind schwarz eingefärbt (Raucher). Im Bad ist an der Dusche der Badewanne und in sämtlichen Fugen der Bodenfliesen (auch im Flur) Schimmel!
Die Küchentür wurde von dem Hund des MIeters stark beschädigt und ohne Absprach mit mir gegen eine Baumarkttür getauscht (Ich habe im gesamten Haus Huga-Türen verbaut).
Rolladenkästen sind angebohrt. Wände sind mit Dübeln übersäht etc. etc.

Jetzt die eigentliche Frage: Was kann ich denn erwarten, wie eine Wohnung übergeben werden muß? Wie sollte ich mit der Mietkaution verfahren?

3. Ich weis nicht, wo der Mieter jetzt wohnt Er hat sich geweigert, mir seine neue Anschrift zu nennen. Ich muß aber noch die Nebenkostenabrechnung zuschicken und außerdem ja meine Forderungen bzgl. der Mietkaution geltend machen. Wie verfahre ich denn hier am besten?

Ich weis, langer Text. Sorry dafür und danke für Eure Hilfe.

Gruß Michael

PS: hatte das schon mal mit normaler Priorität geschrieben, aber es werden wahrscheinlich nur Posts mit hoher Priorität gelesen :?:
Stichwörter: mieter + mietkaution + rückzahlung

Antworten

antwort von dontpanic am
Hallo,

stelle dein Posting mal hier rein: http://www.steuern-online.de/foren/verm ... index.html

Gruß,
dp

antwort von Rano am
Bin da kein Fachmann,

aber ich glaube so läuft's:
Du erwirkst einen vollstreckbaren Titel bei Gericht wegen der Dir durch den ehem. Mieter zu erstattenden Gerichtskosten. Das Gericht hat durchaus bessere Möglichkeiten, die neue Adresse zu ermitteln, als Du!
Auf diesem Weg erlangst Du wahrscheinlich auch Kenntnis von der neuen Anschrift.
Und selbst wenn nicht: Der Titel behält eine Gültigkeit von 30 Jahren ... da findet sich oft später noch eine Möglichkeit, an das Geld zu kommen.

Die Mietkaution verwendest Du für die Hinterlassenschaften.
Fertige jedoch eine möglichst gute Dokumentation der Schäden. Die Baumarkt-Tür könntest Du z.B. in den Keller stellen.

Wenn davon noch was übrig sein sollte, kannst Du das mit der anderen titulierten Forderung verrechnen.

Gruß
Ralph

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