gefragt von administrator am 30.11.1999

Muss ich dafür aufkommen???

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem:

Vor einem Monat verstarb mein Onkel, ich musste seine Wohnung kündigen, und ausräumen.

Ich einigte mich mit dem Vermieter auf 1 Monat Kündigungsfrist. Beim ausräumen der Wohnung entdeckte ich starken Schimmelbefall an einer Aussenwand. Die Wohnung bestand nur aus 1 Zimmer und Bad, d.h. er wohnte, schlief und kochte auch in diesem Zimmer. Der Schimmel war vorher durch die Möbel nicht zu sehen.

Die Vermieterin meinte es würden jetzt hohe Kosten auf mich zukommen, der Putz müsste abgetragen werden und neu verputzt werden.


Muss ich wirklich für die Kosten aufkommen?

Vielen Dank im Voraus

LG Ani111
Stichwörter: aufkommen + dafür

Antworten

antwort von Der_Mario am
[quote="Ani111":3664b]Die Vermieterin meinte es würden jetzt hohe Kosten auf mich zukommen, der Putz müsste abgetragen werden und neu verputzt werden.

Muss ich wirklich für die Kosten aufkommen? [/quote:3664b]
Das kommt ganz darauf an, wer den Schimmelbefall zu verantworten hat.

Sehr oft ist die Bausubstanz verantwortlich (schadhafte Fassade, kaputtes Dach, undichte Fenster), in dem Fall müsste der Vermieter die Kosten tragen. Allerdings ist der Vermieter beweispflichtig, das heißt er muss nachweisen, dass der Schaden nicht wegen der "Beschaffenheit der Mietsache" entstanden ist, sondern durch den Mietgebrauch (also falsches Lüften).

Wenn Du die Wohnung deines Onkels kennst, kannst Du da vielleicht genaueres zu sagen.

Allerdings: Mieter laut Mietvertrag war Dein Onkel? In dem Fall bin ich mir nicht sicher, ob Du überhaupt zur Zahlung verpflichtet wärst...

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