gefragt von administrator am 30.11.1999
Eigenbedarf... wir müssen raus
Hallo, gestern Abend hat mir mein vermieter gesagt das er die Wohnung mit seiner freundin beziehen will...er hat vorher im Haus unten bei seiner Mutter gewohnt... diese will aber nunn nicht das die Freundin mit einzieht... nun müssen wir dran glauben
wir haben eine 3 Monatige Kündigungsfriest bekommen....
Wir wohnen hier auf einem kleinen Dorf... alle Wohnungen werden unter der Hand verteilt... in der Zeitung steht kaum was drin und wenn dann viel zu teuer....
kann er uns nach 3 Monatetn vor die Tür setzen? Ich habe ein Kleinkind (21 monate) und mach mir total Sorgen das wir keine Wohnung rechtzeitig bekommen...
kann mir jemand sagen ob er rauswerfen kann nach ablauf der 3 Monate?
bin total verzweifelt... such schon wie blöd ne Wohnung... aber hier ist auch rein garnichts frei... und weit weg ziehen möchte ich nicht wirklich
lg hoffe mir kann jemand was dazu sagen....
Antworten
antwort von Susanne am
Hast Du eine schriftliche Kündigung?Ohne schriftliche Kündigung mit Grund des Eigenbedarfs und Info über den Widerspruch passiert erst mal gar nichts, da kann er sagen, was er will.
Wenn Du erst 3 Monate den Mietvertrag hast, würde ich zum Anwalt gehen!
antwort von elaundmarkus am
Hallo,mir steht das gleiche bevor, was dir gerade passiert, deshalb habe ich mich schlau gemacht und kann nun sagen: "So einfach ist das nicht, mit dem Eigenbedarf".
Die Kündigungsfrist von drei Monaten ist o.K. wenn du noch nicht länger als 5 Jahre dort mietest. Kündigen kann nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Gegen den Küdigungsgrund solltest du auf jeden Fall Einspruch einlegen - schriftlich, per Einschreiben. In der Folge muss der Vermieter sein Recht einklagen, aber keine Angst, der Eigenbedarf wird in der Regel erstmal in einem Vergleich geklärt, also ohne Gerichtverfahren. Stellt der Richter den Eigenbedarf als gegeben fest, bekommst du nochmal eine Frist gesetzt und einen Termin genannt, zu dem du ausziehen sollst. Bei dir hört es sich zudem so an, als könne die soziale Härte zutreffen. Mutter mít Kind, kein Geld für eine andere Wohnung, keine vergleichbare Wohnung da, alle anderen Wohnungen teurer = soziale Härte gegeben = Eigenbedarf zwar da, aber Kündigung unwirksam.
antwort von rosco am
Hallo, danke für die Antworten..also wir wohnen jetzt 1 Jahr hier.... und der Vermieter ist eigentlich totall nett... er hat uns die Wohnung seiner freundin zum tausch angeboten (wovon der Vermieter der Freundin noch nix von weiß) eine schriftliche Kündigung haben wir nicht bekommen.... er hat uns auch gesagt das er uns nicht rauswirft wenn wir noch nix haben... ich hab aber trotzdem Angst das ich in 3 Monaten mit meinem Kind auf der Straße stehen.. hab hier auch keine Verwanten die hier wohnen und uns Obdach geben könnten
wir suchen mit Hochdrück.. ich finde es ja auch unangenehm da der Vermieter im Haus unten wohnt (umgebautes Einfamilienhaus)
Ich hab will nu eigentlich auch nicht gleich zum Anwald rennen.... aber Angst hab ich trotzdem das wir ohne Dach über dem Kopf da stehen...
Geldmäßig siehts bei uns nicht so rosig aus daher war die Wohnung für uns ein Glücksfall (dachten wir)
oh man
antwort von Susanne am
Er kann Dir die Wohnung seiner Freundin nicht zum Tausch anbieten, es sei denn, er ist der Vermieter - hört sich aber nicht so an!Und ausserdem: Wenn es ein 2 Familienhaus ist (oder EFH mit Einliegerwohnung) und der Vermieter bewohnt eine Wohnung, hat er ein erleichtertes Kündigungsrecht und kann ohne Grund kündigen, lediglich mit einer verlängerten Frist von 3 Monaten- das wären in Deinem Fall 6 Monate Kündigungsfrist.
Ohne schriftliche Kündigung musst Du nun gar nichts tun!
