gefragt von administrator am 30.11.1999

Kann der Vermieter die Beplanzun der Terasse einschränken?

Hallo!

Ich bin neu hier, hoffe aber alles richtig zu machen ;)

Wir wohnen seit November in unserer jetzigen Wohnung.
Zur Wohnung gehoert eine 5x5 Meter große Terasse (auf einer Garage) , die vor unserer Eingangstür liegt.
Da die Terasse zur Straßenseite hin gelegen ist haben wir schon bei der Besichtigung der Wohnung gesagt, dass wir gerne ein paar Pflanzen darauf aufstellen wollen, um es ein wenig abzugrenzen.
Das war fuer den Vermieter auch total ok/ nachvollziehbar.
Nun habe ich vorgestern mit ihm im Small-talk erwahent, dass wir uns ein paar Bambus Pflanzen auf die Terasse stellen wollen um diese bei dem guten Wetter auch mal nutzen zu koennen und uns ein wenig von der Straße abzugrenzen, Ausserdem wird es ja dann auch schöner und gemütlicher auf der Terasse.

--> Hätte ich wohl besser nicht gemacht..
Seine Antwort darauf war dann, dass ich bloss keine zu schweren Töpfe dafuer nehmen sollte, da die Terasse ja auf der Garage steht und die Steinplatten der Terasse auf den darunterliegenden Kies drücken würden und dieser dann in die Dachpappe drück, die dann evtl Löcher bekommen koennte.
Nun gut, da gibt es bestimmt irgendwo ein Limit, man muss ja auch nicht den größten Topf nehmen den man bekommen kann, kann evtl auch die Pflanzen am Geländer festmachen.

Nun kam unser Vermieter gestern allerdings nochmal vorbei und meinte er hätte sich da nochmal Gendanken zu gemacht.
Wir dürften:

1. Die Töpfe nicht zu schwer machen, wie schon oben beschrieben.
2. Kein Laubholz aufstellen, da die Blätter auf den nicht zur Terasse ausgebauten Teil des Garagendaches fallen könnten und dort vermodern wuerden, was dann stinken würde, ausserdem würde das Wasser dann nicht mehr richtig abfließen.
3. nur Pflanzen aufstellen, die max. eine Höhe von einem Meter haben.
4. die Pflanzen nicht zu eng stellen, man muss also noch durchgucken können.
Dies soll wegen der Optik des Hauses geschehen!

Nun ist meine Frage welche von diesen Vorschriften überhaupt gerechtfertigt sind.
Darf unser Vermierter uns vorschreiben ( und das jetzt erst..) welche Pflanzen und wie hoch wir auf unsere Dachterasse stellen dürfen?
Wir wollen natürlich keine Streß mit dem Vermieter, aber wir wollen natürlich auch eine möglichst ruhige und benutzbare Terasse...

Haben uns schonmal erkundigt: Der Bambus (wollen wir ja aufstellen) ist kein Laubholz sondern ein Gras ;)
Ausserdem ist Bambus immergruen, verliert also (fast) keine Blätter...

Habt ihr Ideeen, was man da am Besten sagen kann, ob das alles rechltich richtig ist oder wie man sich sonst am Besten einigen koennte??


Danke schonmal!

Antworten

antwort von Susanne am
Grundsätzlich nein, es sei denn, es ist im Mietvertrag vereinbart.
Ob es dazu Urteile gibt, solltest Du mal "ergooglen".

Wie willst Du Dich denn einigen, wenn Dein Vermieter hier Vorschriften aufstellen will, wo er nichts zu sagen hat:
Entweder Du entsprichst dem oder auch nicht. Allerdings glaube ich, dem VM kannst Du jetzt nichts recht machen.


hier ist eine Zusammenfassung:

[url:8472d]http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Balkon_Terrasse.htm[/url:8472d]

antwort von Cholera am
Danke schonmal, das ist sehr interessant.

Wie wie uns da einigen koennten weiss ich auch noch nicht, mal gucken wie man so ein gespraech geschickt begonnt ;)

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