gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietklausel im Mietvertrag, trotzdem kündbar?

Bin in ein Appartment am 9/o7 eingezogen und der Vermieter hat mir die Wohnung nur vermietet, weil er wollte das ich min 12 monate in ihr drin bleibe. Und es im Mietvertrag eingetragen.
Ist dies rechtens und kann ich trotzdem vorher schon ausziehen???

Weil ich unbedingt vorher raus muss da ich wegen einer 2 jährigen Weiterbildung umziehen muss.

Antworten

antwort von Susanne am
Klar kannst Du ausziehen, Du kannst nur den Mietvertrag nicht kündigen!
Eine Vereinbarung des Verzichts der ordentlichen Kündigung beider Seiten ist wirksam. Wäre nicht wirksam, wenn nur Du nicht kündigen darfst.

antwort von Anna1983 am
Also muss ich also die Mieten an den Vermieter bis ende September abführen. Und kann nicht früher den Mietvertrag kündigen ?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietvertrag nur vom Ehegatten unterschrieben
Mietvertrag; Untermiete und Untervermietung
Mietvertrag; Mietaufhebungsvertrag
Mietvertrag; Ehescheidung wer bekommt d. Wohnung
Mietvertrag DDR, Begehung der Wohnung