gefragt von administrator am 30.11.1999
Trockenraum fehlt - Mietminderung?
In meinem Mietvertrag vom 1.11.2006 steht eindeutig, es stünde mir ein Wäschetrockenraum zur Verfügung. Dem ist jedoch nicht so. Ich halte daher eine Mietminderung für gerechtfertigt. Bin ich auf dem Holzweg?Antworten
antwort von Susanne am
Das kommt, wie immer, auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt die Mietminderung nur für Mängel an der Mietsache, wobei ein Trockenraum, der zur Verfügung gestellt wird, nicht zur Mietsache gehört.Trotzdem gibt es Urteile, die eine Minderung von 3-5% veranschlagen, wenn der Keller nicht nutzbar ist.
Gab es nie einen Trockenraum oder wurde der TR lediglich geschlossen?
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