gefragt von administrator am 30.11.1999

Trockenraum fehlt - Mietminderung?

In meinem Mietvertrag vom 1.11.2006 steht eindeutig, es stünde mir ein Wäschetrockenraum zur Verfügung. Dem ist jedoch nicht so. Ich halte daher eine Mietminderung für gerechtfertigt. Bin ich auf dem Holzweg?
Stichwörter: fehlt + mietminderung + trockenraum

Antworten

antwort von Susanne am
Das kommt, wie immer, auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt die Mietminderung nur für Mängel an der Mietsache, wobei ein Trockenraum, der zur Verfügung gestellt wird, nicht zur Mietsache gehört.
Trotzdem gibt es Urteile, die eine Minderung von 3-5% veranschlagen, wenn der Keller nicht nutzbar ist.
Gab es nie einen Trockenraum oder wurde der TR lediglich geschlossen?

Um Rechtssicherheit zu erlangen, mal gegen geringen Einsatz bei http://www.frag-einen-anwalt.de posten!

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