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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

es geht hier um die Wohnung meiner Freundin. Vorab möchte ich sagen, dass sie im Dezember einen Mietvertrag unterschrieben hat, wo sie 2 Jahre in der Wohnung wohnen muss und nicht kündigen darf. Bei der Unterzeichnung wurde ihr auch gesagt, sie solle hier imm ruhig sein und keinen Lärm machen.

So, sie wohnt im 2. OG. Im EG ist die PIN AG (Brieflieferant) und im 1. OG ein China-Restaurant.

Die PIN AG macht ab jeden morgen halb 7 lärm, die poltern mit Kisten usw., sogar jeden Samstag, so, dass man nicht ausschlafen kann, und es ist ja sogar noch Nachtruhe.

Dann poltert es hin und wieder den ganzen Tag über, auch abends gegen 23 uhr, Herkunft unbekannt.

Seit Januar wohnt ein neuer Mieter nebenan, der es mag, sehr gerne laute Techno-Musik zu hören, egal zu welcher Uhrzeit, auch am Wochenende abends kommt es vor, auch in der Nachtruhe des öfteren.

Meine Freundin schrieb einen Brief an die Wohnungsgesellschaft, sie sollen bitte dafür sorgen, dass es im Haus ruhiger wird, da sie kaum schlafen kann und keine ruhe findet. daraufhin kam einen monat später eine antwort, dass sie mit der pin ag und dem nachbarn gesprochen haben und nun besserung in sicht sein sollte.

nichts ist passiert, es ging so weiter wie bisher. daraufhin schickte meine freundin im februar eine ankündigung zur fristlosen kündigung, dass die WOGE bitte für ruhe sorgen soll, sie ansonsten fristlos die wohnung kündigen wird. daraufhin kam im märz ein schreiben, dass der nachbar abgemahnt wurde und die pin ag gebeten wurde ruhiger zu arbeiten. auf die androhung der fristlosen kündigung haben sie mit keinem wort reagiert.

dann hat meine freundin eine außerordentliche fristlose kündigung zum 31.03.07 geschrieben, da die WOGE ihre pflicht verletzt haben und auf eine frist nicht reagierten. (die frist in dem fall war die ankündigung und androhung zur fristlosen kündigung), und dass es in diesem haus keinen hausfrieden gibt, da er von allen seiten gestört wird und die WOGE dagegen nichts unternehmen kann oder sogar will. bisher hat sich die WOGE darauf nicht gemeldet, wir haben nun aber eine gemeinsame wohnung gefunden und wollen zusammen ziehen.

ich ahne, dass die WOGE von anfang an wusste, wie laut es in diesem haus ist, sonst hätten sie nicht diese 2 jahre im mietvertrag verankert und nicht beim einzug gesagt, meine freundin solle bitte immer ruhig sein.

jetzt wollte ich fragen, ob diese fristlose kündigung wirklich gültig ist und was sie jetzt am besten tun sollte? einfach ausziehen und den schlüssel in den briefkasten der WOGE werfen und die nicht-antwort der WOGE als akzeptiert ansehen, oder lieber bei der WOGE mal anrufen. was ist, wenn die WOGE die kündigung nicht akzeptiert? wir unterschreiben heute den neuen mietvertrag für die neue wohnung..

bitte helft uns
Stichwörter: ganzen + wegen + haus + kündigung + lärm

3 Kommentare zu „Fristlose Kündigung vom Mieter wegen Lärm im ganzen Haus”

Susanne Experte!

Ich würde raten, einen Arzt aufzusuchen. Der muss schriftlich attestieren, dass durch die Störung der Nachtruhe schon körperliche und psychische Schäden eingetreten sind und die Gesundheit gefährdet ist.
Lärm macht halt krank-
Eine fristlose Kündigung wg. Gesundheitsgefährdung ist auf jeden Fall möglich, zur Untermauerung natürlich mit dem Attest. Ist aber kein Garant dafür, dass der VM Widerspruch einlegt.

Milezz

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Aber ausziehen kann sie dennoch schonmal ja? Wir wollen unbedingt heute den neuen Mietvertrag unterschreiben.

Eine Frage noch, diese 2 Jahre, sind die gültig oder nichtig, unter dem Aspekt, dass die evtl. wussten, wie laut es dort ist?

Susanne Experte!

Naja, ausziehen kann man immer-man ist ja nicht verpflichtet in einer gemieteten Wohnung auch zu wohnen. Inwiefern unter diesen Aspekten eine fristlose Kündigung möglich ist, kann Dir nur ein Anwalt rechtssicher beantworten. Das geht auch online mit geringem Einsatz bei http://www.frag-einen-anwalt.de[/url:e1e6b]

Der 2 jährige Ausschluss einer gegenseitigen Kündigung bezieht sich nur auf die ordentliche Kündigungsfrist, ausserordentlich fristlos kann immer gekündigt werden, z.B. bei
Modernisierungsankündigung
Mieterhöhung
Verweigerung der Untervermietung.

Fällt die Antwort des Anwalts negativ aus, kannst Du den Vermieter schriftlich um Zustimmung zur Untervermietung bitten.
Wird diese verweigert, kannst Du fristgerecht kündigen, wird dem zugestimmt, kannst Du die Wohnung bis zum Ende der 2 jährigen Frist untervermieten.

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