gefragt von administrator am 30.11.1999
Wohnfläche
Hallo,ich habe folgendes Problem: Und zwar weiß ich nicht, ob die Wohnflächenangabe in meinem Mietvertrag richtig berechnet wurde.
Zu der Wohnung gehört ein Zimmer, Bad mit Waschbecken und WC und eine Gemeinschaftswaschküche in der sich aber auch die Dusche befindet.
Kann hier die Waschküche als Wohnraum angerechnet werden? (im Mietvertrag lautet die Benennung dieses Raumes nämlich: "Waschküche mit Trockenplatz" und es heißt "1 sep. Dusche in Waschküche.")
Des Weiteren: Kann ein Flur (ca 3qm) der das treppenhaus mit meiner wohnung verbindet als wohnfläche angerechnet werden?
würde mich über Antworten freuen.
gruß
Lena
Antworten
antwort von anitari am
Hallo,alles was hinter der Wohnungstür ist zählt zur Wohnfläche. Auch ein Flur.
Ist die Gemeinschftswaschküche + Dusche außerhalb der Wohnung zählt diese nicht zur Wohnfläche.
Einfach mal nachmessen.
Gruß Anita
antwort von lena zieske am
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antwort von anitari am
Du schreibst [quote:ed7bd]Zu der Wohnung gehört ...[/quote:ed7bd]
Darum bin ich davon ausgegangen es sich um eine abgeschlossene Wohnung handelt.
Du hast also ein Zimmer und das WC zur alleinigen Nutzung?
Oder noch eine Küche?
Zimmer, WC und eine evtl. Küche gehören zur Wohnfläche.
[quote:ed7bd]Des Weiteren: Kann ein Flur (ca 3qm) der das treppenhaus mit meiner wohnung verbindet als wohnfläche angerechnet werden? [/quote:ed7bd]
Mit Wohnungstür meinte ich die Tür vom Treppenhaus zu dem kleinen Flur.
Nutzt Du den Flur alleine? Wenn ja gehört er zur Wohnfläche.
Die Gemeinschaftswaschküche gehört nicht zur Wohnfläche. Auch wenn sich dort die Dusche befindet.
Gruß Anita
antwort von lena zieske am
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antwort von anitari am
Jetzt muß ich weiterfragen.Steht im Mietvertrag Wohnung oder Zimmer?
Wenn nur Zimmer - ist es evtl. ein möbliertes Zimmer?
Wenn Du den Vertrag unterschrieben hast kannst Du nur fristgerecht kündigen.
Was steht als Kündigungsfrist im Vertrag?
Gruß Anita
antwort von lena zieske am
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antwort von anitari am
[quote:21c0f]Ja, die Wohnung ist möbliert. Hat das Auswirkungen? [/quote:21c0f]Ich, als Vermieter, hätte das als möbliertes Zimmer vermietet. Hier wäre die gesetzliche Kündigungsfrist - für beide Seiten - 2 Wochen zum Monatsende.
Da aber nun mal als Wohnung ver-/gemietet und als Kündigungsfrist 3 (gesetzlich korrekt) vereinbart ist kommt für Dich nur eine Kündigung in Frage.
Was Du aber auf die Schnelle mach kannst:
Zimmer, Kochecke, Bad (WC + Waschbecken) und den kleinen Flur - denn nur diese Flächen kannst Du allein nutzen - nachmessen und das Ergebnis dem Vermieter schriftlich mitteilen. Dann die Miete um die fehlenden qm mindern.
Ob das wirklich für eine fristlose Kündigung Deinerseits reicht - da kann ich mich nicht festlegen.
Gruß Anita
antwort von anitari am
Das läßt keine Ruhe.Du schreibst
[quote:e4946](Naja, die angeblichen20 qm sind in wirklichkeit dann ja [b:e4946]weniger als 10 qm...[/b:e4946])
[/quote:e4946]
Wenn man das WC (ich sag mal ca. 1 qm) und den Flur (die 3 qm) abzieht bleiben noch ca 6 qm Platz für Bett, Schrank und Tisch (der darf dann aber nicht zu groß sein) - ach ja und die Kochecke.
Was sollst Du denn für diese "Puppenstube" zahlen?
Ich vermiete auch ein möbliertes Zimmer. Berechne aber nur die Fläche die der Mieter [b:e4946]allein[/b:e4946] nutzt.
Gruß Anita
