gefragt von administrator am 30.11.1999
Betriebs/Nebenkostenabrechnung schon nach 4 Monaten?
Hallo,bin im September 04 in meine neue Wohnung eingezogen. Gestern kam schon die Abrechnung für das Jahr 2004 ( Sept. bis Dez. ) für mich.
Natürlich kommt es zu einer Nachzahlung von fast 250 Euro, da es ja nur Wintermonate sind und die Heizung ja auch läuft. Muß mein Vermieter nicht länger damit warten, um die Sommermonate mit zu berücksichtigen?
An den Abrechnugszahlen habe ich keine Zweifel, ist alles von einer großen Abrechnugsfirma erfaßt worden und der Abrechnugszeitraum auch genau definiert und mit eigenen Werten, ( Zwischenablesung wurde gemacht bei meinem Einzug ). Kann er nicht die 4 Monate mit dem Jahr 2005 verrechnen, also 16 Monate statt 12 abrechnen. Würde das mit ihm schriftlich vereinbaren, das ihm die Nachzahlung nicht flöten geht aus dem Jahr 2004. Wäre das rechtlich o.k. ?
Über euern Rat wäre ich sehr dankbar.
Gruß, Torsten
Antworten
antwort von administrator am
das Verhalten des Vermieters ist vorbildlich.Du kannst nicht erwarten, dass er bei jedem Miterwechsel die Abrechnungsperiode dem neuen Mieter anpasst.
Im übrigen ist es zwingend geboten, den Abrechnungszeitraum auf max. 12 Monate zu beschränken.
Josh
