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Untermiete ohne Mietvertrag. Kündigungsfrist ja oder nein?

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Ich bin im November als Untermieter in eine Wohnung eingezogen, der Hauptmieter hat wohl die Verwaltung informiert, aber offiziell ist nix, jedenfalls gibt es nichts schrifliches. Es besteht kein schriftlicher Mietvertrag. Ich habe eine Kaution an den Hauptmieter gezahlt. Da nun doch das WG Leben nicht so mein Ding ist, bin ich auf Wohnungssuche. Nun ist die Frage, muss ich eine Kündigungsfrist einhalten auch ohne schriftlichen MV? Ich habe mit dem Hauptmieter gesprochen, wie wir es regeln sollen, wenn ich ausziehe. Er meinte eben, dass er 3 Monate Zeit wünscht, um einen Nachmieter zu finden. Ich möchte ihn natürlich nicht linken, da ich etwas Angst um meine Kaution habe, für die außer meinem Kontoauszug kein Beleg existiert. Ich will ihm natürlich nichts unterstellen...
Wie ist das, wenn ich einen Nachmieter vorschlage, dieser ihm aber nicht passt? Hab ich dann meine Pflicht getan und muss den letzten Monat noch MIete zahlen? Ich könnte zum 1.6. eine Wohnung bekommen, daher die Eile...

MfG Sufenta

2 Kommentare zu „Untermiete ohne Mietvertrag. Kündigungsfrist ja oder nein?”

 Susanne Experte!

Zumindest ist ein mündlicher Vertrag entstanden, der auch gültig ist und damit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten erforderlich macht, es sei denn, er hat Dir ein möbiliertes Zimmer untervermietet.
Weiterhin: bei Zahlungen (Kaution) immer eine Quittung geben lassen. Der Kontoauszug, mit entsprechendem Verwendungszweck, gilt hier als Quittung.
Du musst keinen Nachmieter beibringen, ist er allerdings mit Deinem Vorschlag einverstanden, kann er Dich vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen. D.H. Du musst nur dann keine Miete mehr zahlen, wenn er mit einem Nachmieter einen Anschlussvertrag gemacht hat, der vor Ende Deiner KF beginnt- Anspruch darauf hast Du aber keinen, die Pflicht, die Miete bis zum Ende der KF zu bezahlen, bleibt unberührt.

 Der_Mario Experte!

Ein Mietvertrag ist auch gültig, wenn er mündlich abgeschlossen wird. Und auch bei einem mündlich abgeschlossenen Mietvertrag ist man selbstverständlich an die 3monatige Kündigungsfrist gebunden. Insofern hat der Hauptmieter Recht.
Was den Nachmieter angeht, hat Susanne in ihrem vorigen Beitrag schon alles gesagt.

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