hat diese Frage am gestellt
Rano
Mir fällt dazu die steuerl. Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen ein.
Wenn Du anderweitig herausbekommen kannst, ob auch die Arbeiten in der EHEMALIGEN Wohnung berücksichtigt werden, hättest Du ja allen Grund dem VM tierisch auf die Nerven zu gehen und die Rechnung im Original zu fordern. <!-- s
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So wird der VM Farbe bekennen müssen.
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