gefragt von administrator am 30.11.1999
Wohnung zum Termin nicht bezugsfertig
Hallo beisammen,folgendes Problem:
Zum 1.4. haben ich einen Mietvertrag unterschrieben. Mündlich wurden umfangreiche Renovierungs und Umbauarbeiten besprochen. Wie es aber aussieht wird die Wohnung zu dem Datum wohl nicht bezugsfertig werden.
Inwiefern haftet der Vermieter dafür? Muss dieser ein Hotel o.ä bezahlen insofern die Wohnung nicht bewohnbar ist ?
Antworten
antwort von Susanne am
Er muss eine Ausweichwohnung oder ein Hotel finanzieren und den Umzug bezahlen, der von der Ausweichwohnung bzw. dem Hotel fällig wird, müssen Möbel eingelagert werden, geht dies auch zu Kosten des VM.
