gefragt von administrator am 30.11.1999

Im Hauptmietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist (2M) gültig?

Hallo,

Wir sind im Juni 2006 in eine Wohnung eingezogen und möchten jetzt sofort vorzeitig kündigen, da wir eine andere Wohnung zu besseren Bedingungen gefunden haben. In unserem Hauptmietvertrag wurde eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vereinbart und es gibt keine Klausel, dass wir mindestens ein Jahr in der Wohnung bleiben müssen. Gelten diese Bestimmungen oder müssen wir uns tatsächlich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten, obwohl es schriftlich anders vereinbart wurde?

MfG, Yvonne

Antworten

antwort von Rano am
Im Mietrecht gilt an fast allen Stellen:
Vereibarungen zum Vorteil des Mieters sind zulässig.
Gilt diese 2-Monats-Frist aber auch zugunsten des Vermieters, ist der komplette Passus nichtig = ungültig.

Gruß
Ralph

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