gefragt von administrator am 30.11.1999

Soll ich es wagen?Kündigung wegen Mäusen

Hallo zusammen,

ich hatte vor kurzem Mäuse in der Wohnung,und darauf hin dem Vermieter bescheid gesagt.
Der kam vorbei,hat sich die zwei Löcher angeschaut wo sie durchkamen und sich dann wieder weg gemacht.Der hat so getan als würde er sich selber drum kümmern.
Kammerjäger war nicht da.Daraufhin hatte ich die Löcher abgeklebt.
Ich glaube aber die knabbern da schon wieder dran rum.

So und jetzt konkret.Ich würde gerne fristlos kündigen,weil die Wohnung sowieso nicht der Knaller ist.
Ist das jetzt schon rechtens oder muss ich den Vermieter erst wieder kontaktieren?
Stichwörter: mäusen + soll + wagenkündigung + wegen

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Wenn überhaupt mietminderung!!!!!!!

Schreiben sie Ihren VM an, er möchte den Vorfall erneut klären!!!!

14 Tage frist.

Dann 10% Minderung Nettomiete (AG Bonn WM1986 s.113)

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