gefragt von administrator am 30.11.1999

Muß ich am Anfang NK selbe Höhe zahlen wie Vormieter?

Hallo zusammen,

haben ein Problem. Wir sind zu zweit (mein Mann und ich) in einem 1-Zimmer-Appartement, daher haben wir eine größere Wohnung beantragt.
Jetzt haben wir vom Vermieter das Angebot für einen Wohnungstausch bekommen (neu 3-Zimmer-Wohnung).

Nun zu meinem Problem: Wir wissen, daß der Vormieter der (evtl.) neuen Wohnung seine Heizungen immer voll aufgedreht hatte und in allen Zimmern Licht brennen hatte. Muß ich dann die selben hohen Abschlagszahlungen an die Stadtwerke zahlen oder wird das gleich wieder neu berechnet? :? HIIILLLLFFFFEEEE!

Vielen Dank im Voraus. :lol:

Viele Grüße
Sternchen
Stichwörter: anfang + vormieter + höhe + zahlen + muß

Antworten

antwort von administrator am
:evil: :evil:

Warum fragst du nicht bei den Stadtwerken nach?

Du musst dort ohnehin den oder die Verträge zu den Versorgungsleistungen unterzeichnen!

Josh

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Streitpunkt Schönheitsreparaturen - Wer muss zahlen?
wir zahlen monatlich seit 1.3.2003 heizkosten von 28,50E
Muß der Untermieter Heizkosten nachzahlen?
Einbauten durch den Vormieter
Einbehalten d. Guthabens NK