gefragt von administrator am 30.11.1999

elektronisches Thermostat

Hallo,
ich habe von Conrad ein Funkthermostat eingebaut. Da wir zur Zeit Probleme mit der Heizung haben, sagte der Vermieter, das wir seine Zustimmung brauchen, um so ein Thermostat einzubauen. Ist diese Aussage so richtig?
Vielen Dank
Michael
Stichwörter: elektronisches + thermostat

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Wo bringt ihr das Thermostat an?? Direkt am Heizkörper oder an der Anlage??

Heizkörper: ihr könnt auf eure Kosten einbauen was ihr wollt, nur müsst ihr es zurückbauen bei auszug!

Heizungsanlage: Hallo, dies darf NUR durch einen Fachmann gemacht werden, der VM kann euch bei Schaden zu ersatz zwingen. Das kann teuer werden!

antwort von monaro am
Es wird nur der Thermostatkopf am Heizkörper getauscht. Das eigentlich Regelventil im Heizkörper wird dabei nicht angetastet. Hast Du irgendwelche Links wo man sich belesen kann. Habe mit Vermieter deswegen jetzt mächtig Probleme am Hals.

Gruß
Micha

antwort von FischkoppStuttgart am
Du hast einen Mietvertrag. Lt Gesetzt hast du damit ein Sondernutzungsrecht der Wohnung.

Alle "Arbeiten", die nicht die Substanz der Wohnung angreiffen, darfst du selber machen.

Wenn du z.b. der meinung bist, ein Uraltthermostat in der Wohnung gegen ein modernes Auszutauschen, so ist das dein Thema und deine Kosten.

Bei Rückgabe der Mietsache musst du halt nur das alte wieder aufschrauben.

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