gefragt von administrator am 30.11.1999
Wie lange darf man gemeinsame Miets-Wohnung nutzen???
Hallo zusammen!Folgender Sachverhalt:
Mein Bruder ist nach der Trennung von seiner Freundin, zu seiner "neuen" Freundin gezogen. Diese "neue" Freundin hielt nicht lange (4 Wochen
Wie gesagt, er wohnte zusammen mit Ihr ca. 4 Wochen in der Wohnung. Im Mietsvertrag steht seine Bekannte, und auch die Miete wurde von Ihr getragen.
Bleiben meinen Bruder irgendwelche fristen, in der er die Wohnung noch benutzen kann?
Für Antworten wäre ich dankbar,....achso,....Helau!!!
Gruß
Peter
Antworten
antwort von Susanne am
Rein faktisch kann die "Freundin" seine Koffer vor die Tür stellen- es besteht keinerlei Anspruch auf irgendwas, keine Frist etc.Alaaf
antwort von profesor am
Jepp,...das habe ich Ihm auch gesagt. Wollte nur auch mal eine zweite Meinung einholen!Danke! ....trööööt
