gefragt von administrator am 30.11.1999
Wartung Gastherme
Guten Tag zusammenIch habe folgende Frage und hoffe jemand ist bereit sein Wissen mit mir zu teilen
Ich habe Post von einer Sanitärfirma erhalten, die mich darauf hinweist, das die Gastherme jährlich gereinigt werden muß; die Firma mit der Wartung vom Vermieter beauftragt wurde und ich mich doch bitte zwecks Terminabsprache bei der Firma melden soll.
Warten muß ich die Therme (nebst angeschlossener Warmwasserbereitung)
wohl selbst, da die Kosten dafür nicht in den Nebenkosten auftauchen (wenn ich das richtig sehe).
Frage ist nun : Kann der Vermieter eine Firma bestimmen, die ich dann mit der Wartung beauftragen muß oder kann ich mir nicht vielmehr selbst eine Firma aussuchen (die ja durchaus preiwerter sein kann als die vom VM ausgesuchte) und dem VM dann nur den Nachweis über die Wartung zukommen lassen ?
P.S. Die gleiche Sanitärfirma führt auch alle anderen Reparaturen hier im Haus durch, für die der VM zahlt.
Danke für die Antworten
Antworten
antwort von Rano am
Rein rechtlich hast Du nur die Verpflichtung zur Wartung und kannst Dir die Firma m.W. selbst aussuchen.ABER ....
1) Es wird schwer, hier einen günstigeren Anbieter zu finden, insbesondere da Du alleine eine An- und Abfahrt tragen mußt, die sich sonst auf alle Bewohner verteilt.
2) Die Wartungspauschalen, die die Firmen mit dem VM ausgehandelt haben, sind i.d.R. sehr günstig, da der Unternehmer für mehrere gleichartige Arbeiten (hier: Wartungen) anders kalkulieren kann, als für eine einzelne Arbeit.
Scheren hier ein oder mehrere Mieter aus, werden die Wartungen für die übrigen WEs teurer.
3) Als Eigentümer der Thermen wünscht sich der Vermieter EINEN Ansprechpartner bei technischen Problemen mit der Geräten, daher ist der Wunsch, auch die Wartungen aus einer (bekannten) Hand ausführen zu lassen, durchaus nachvollziehbar.
Steht eine Reparatur an, kann sich eine Firma natürlich schnell darauf zurückziehen zu sagen "Wäre die letzte Wartung richtig (="von uns"
Hat aber die gleiche Firma die Wartung gemacht, zieht das nicht und die Worte "Reparaturgewährleistung" und "Kulanz" kommen zum tragen.
Sollte diese Aussage übrigens im Einzelfall nachweisbar sein, könnte man Dich heranziehen, weil "DU" die Wartung nicht korrekt durchgeführt hast.
Kurz und gut: Du kannst selbst beauftragen, solltest es aber nicht tun.
Deinem VM tust Du damit jedenfalls keinen Gefallen!
Gruß
Ralph
antwort von slurpi am
okay, danke dir für die Antwort 