gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigungsfrist - altes oder neues Recht?

Hallo zusammen!

Vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen. Ich habe zwar schon im Internet gestöbert, werde da aber nicht ganz schlau.

Wir haben unsere jetztige Wohnung ab dem 01.09.2001 gemietet, Vertragsabschluß war am 14.08.2001.

Welche Kündigungsfrist gilt denn jetzt für uns? :?
Die, die im Vertrag notiert ist oder die, nach der neuen Rechtssprechung geltende 3-monatige Kündigungsfrist.

Bitte helft uns, wir wollen nämlich so schnell wie möglich aus der jetzigen Wohnung raus, da unsere Vermieterin ziemlich stressig ist.
Stichwörter: altes + kündigungsfrist + neues + recht

Antworten

antwort von Susanne am
Für den Mieter gilt, auch mit alten Mietverträgen, grundsätzlich die 3 monatige Kündigungsfrist.

[url:d7364]http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html[/url:d7364]

Siehe Absatz 1 Satz 1

antwort von rici3000 am
Laut unten genannten Text ist es so nicht ganz richtig, dass die 3 monatige Kündigungsfrist grundsätzlich gilt.

[url:9cd5d]http://www.123recht.net/article.asp?a=3254&p=2[/url:9cd5d]

Daher meine Frage:

Bei mir im Mietvertrag steht folgendes:

"Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen entsprechend der Mietdauer
§ 565 BGB."

Was gilt denn bei mir für eine Kündigungsfrist?

antwort von anitari am
Hallo rici3000,

der §565 betrifft Mietverträge über Gewerberäume. Da gelten andere Kündigungsfristen als bei Wohnraummietverträgen.

[url:44d4e]http://dejure.org/gesetze/BGB/565.html[/url:44d4e]

Gruß Anita

Sorry, muß mich berichtigen. Ich denke mal in Deinem Mietvertrag ist die alte Fassung des §565 gemeint!?
Da stehen noch die Fristen 5, 8 und 10 Jahre drin.
Das ist aber hinfällig. Mieter, egal wie lange die Mietdauer ist, haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

antwort von Rano am
Das wird so in 99% der Fälle gelten.
Ausnahmen sind lediglich Fälle, in denen die Kündigungsfristen per Individualvereinbarung festgelegt wurden.

Gruß
Ralph

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