gefragt von administrator am 30.11.1999

zuviel gezahlte Miete einbehalten?

Hallo,
ich bin neu hier.

Einerseits bin ich Mieter, aber auf der anderen Seite auch Eigentümerin. Ich glaube, dass dieses Forum für beide Seiten eine Hilfe sein kann.

Jetzt habe ich jedoch ein Problem, welches meinen Job bzw. meinen Chef betrifft:

folgendes Problem:

Miete trotz Auszug versehentlich einen Monat weiter gezahlt (Dauerauftrag nicht gekündigt), Vermieter will das Geld aber (noch) nicht zurückzahlen wg. evtl. Nachzahlungen.. Darf er das?
Eine Kaution wurde damals nicht vereinbart.

Für evtl. Paragraphen wäre ich dankbar. In Google such ich mich sonst tot. :-)

Schönes Wochenende
Sally
Stichwörter: einbehalten + gezahlte + miete + zuviel

Antworten

antwort von Susanne am
Dafür gibt es keinen §, der VM muss das Geld ausbezahlen, weil es für eine evtl. Forderung seinerseits keinerlei Vertragsgrundlage gibt.
Keine Kautionsabsprache, Mietvertrag beendet.

Wenn er sich weigert, geh sofort zum Anwalt um das Geld einzuklagen, diese Kosten darf der VM dann auch übernehmen!

antwort von Sally am
vielen Dank für die Info bzw. Antwort.

Mittlerweile hat man sich mit dem Vermieter geeinigt. Er wird lt. seiner Aussage das Geld zurücküberweisen. Bleibt nur zu hoffen, dass er sich daran hält. Ansonsten werden wir tatsächlich zum Anwalt gehen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietüberhöhung Überschreitung ortsüblichen Miete Rückzahlun
1-1.5 R Wohnung in Dresden zur Miete.
Suche in coburg oder umgebung (bis 20km) Wohnung zur Miete.
Falsche Miete
Einbehalten d. Guthabens NK