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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe zu beginn 2006 einen befristeten Mietvertag unterschrieben und musste diesen auf Grund eines Jobwechsel kündigen und habe mich auch über die Modalitäten eines befristeten Mietvertrags informiert und dabei herausgefunden, dass dieser nicht die Gültigkeit eines solchen befristeten Vertrages hat, da kein ausdrücklicher Grund für eine Befristung schriftlich festgehalten wurde.

Ich habe dem Vermieter auf seine Email-Adresse eine Kündigung geschrieben, die die gesetzlich festgehaltene Kündigungsfrist von 3 Monaten einhält. Ich kann auch nachweisen, das er diese Email empfangen und gelesen hat und auch die gesamte frühere Email-Historie abgespeichert. Ich kann also nachweisen, dass es seine Email-Adresse ist.

Er hat mir allerdings keine schriftliche Bestätigung zur Kündigung gegeben.
Wir hatten, zum späteren Zeitpunkt einen Termin in der Wohnung ausgemacht, damit er sich den Zustand der Wohnung angucken kann etc. Zu dem Zeitpunkt war meine damalige Freundin und eine Freundin von ihr auch dabei und er hat wärend des Gespräches die Kündigung mündlich akzeptiert und mich darum gebeten für Ihn einen Nachmieter zu suchen, da er nicht in der Nähe der Wohnung lebt. Dementsprechend habe ich Nachmieter gesucht. Hatte auch einen gefunden, der dann allerdings wegen der Mieterhöhung wieder abgesprungen ist. Danach hat der Vermieter selbst Anzeigen geschaltet und mich gebeten die Interessenten durch die Wohnung zu führen. Das habe ich dann auch gemacht da der Vermieter ein sehr weite Anreise zur Wohnung hätte und ich ihn da behilflich sein wollte.
Da das Mieter-Vermieter-Verhältniss bis zu dahin komplikationslos und Fair war.

Die Wohnung ist wie gesagt fristgerecht zum 30.09.2006 gekündigt. Der Vermieter hat nach Monaten auch einen Nachmieter gefunden, der die WOhnung auch nimmt. Anfang 2007 hat er mir eine Email von der besagten Email-Adresse geschickt und mich gebeten die Schlüssel an den Nachmieter weiterzureichen und mir die Arbeitsanschrift des Nachmieters gegeben. Gesagt, getan. Wieder keine schriftliche Bestätigung dafür eingefordert.

Nun erhalte ich heute eine Nachricht meiner Bank, wo mir mitgeteilt wird, dass der Vermieter die Bankbürgschaft geltend macht, da ich mit meiner Miete 3Monate im Rückstand bin. Sprich die Miete seit Oktober 2006 nicht gezahlt hätte.

Jetzt habe ich nichts schriftlich von Ihm bekommen und könnte mich für meine Blauäugigkeit selbst ohrfeigen und wollte fragen ob ich eine Chance habe wenn er die Bankbürgschaft einklagt zu widersprechen.
Stichwörter: chance + klage

1 Kommentar zu „Habe ich eine Chance bei einer Klage?”

Susanne Experte!

Wieder so ein Popologiestudent???

Eine Kündigung per Email ist nichtig, weiss das auch der Vermieter (es sei denn, er ist auch Popologiestudent), dann siehst Du noch dümmer aus....

Eine Kündigung bedarf der Originalunterschrift, daher kein Fax, keine Email etc- es gilt immer noch der gute, alte Postweg.
Weiterhin muss die Kündigung auch nicht bestätigt werden, höchsten korrigiert, falls sie Fehler enthält...aber wie schon gesagt, Email=Papierkorb

Möglicherweise hast Du ja auch gar keinen befristeten Mietvertrag, sondern einen mit gegenseitig ausgeschlossenem Kündigungsrecht???

Ausserdem: Der Vermieter bekommt die Schlüssel !!! Mit wem haben wir denn einen Vertrag? Mit dem Nachmieter vielleicht???

Deine Nachzahlungen nennt man übrigens auch "Lehrgeld".

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