gefragt von administrator am 30.11.1999
Verkauf Garten - Mietminderung?
Guten Tag!Ich komm am besten direkt zu meiner Frage:
Ich wohne mit meiner Freundin seit August vorigen Jahres in einer gemeinsamen Wohnung. Wir haben mit dem Vermieter einen (Einheits)Mietvertrag geschlossen.
Unter Punkt 1.2. (Der Mieter ist berechtigt, folgende Einrichtungen nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen) wurde eingetragen:
200 m² Freifläche.
Hierbei handelt es sich um ein bisher ungenutztes Stück Land direkt hinter dem Haus. Es ist etwas verwildert, aber nachdem wir mal Rasen gemäht haben sah es schon ganz gut aus.
Wir wollten in diesem Jahr die Fläche nutzbar machen (eine kleine Chillout-Fläche sozusagen Smilie)
Zerschlagen wurde dies, als der Vermieter bei einem Telefongespräch beiläufig bemerkte, dass er eben dieses Grundstück an den Nachbarn verkauft hat Ende vorigen Jahres.
Wir sind uns nicht ganz sicher, was wir nun machen sollen (können).
Ist eine Mietminderung oder sowas in der Art möglich? Evtl. wären wir garnicht eingezogen ohne diese Fläche.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
mfG Stefan
Antworten
antwort von Susanne am
Also erst einmal muss er Euch schriftlich die Nutzung entziehen, das ist dann auf jeden Fall ein Grund zur Mietminderung. Da die Höhe der Minderung von vielen Faktoren abhängt, würde ich das einem Fachanwalt überlassen.ggf. kann man auch eine Onlineberatung in Erwägung ziehen, siehe http://www.frag-einen-anwalt.de
