Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Fristlose Kündigung!

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

ich bin im Juni 2006 in eine neue Wohnung gezogen. Jetzt möchte ich dort wieder ausziehen! Hier kurz die Fakten:

Ich bin mit dem Wissen eingezogen, dass die sich über mir befindende Dachgeschosswohnung ausgebaut wir. Im Mietvertrag wurde deshalb für die ersten 1,5 Jahre eine Mietminderung vereinbart. Im Mietvertrag steht aber nur die Mietminderung und der betroffene Zeitraum. Nicht warum - wegen dem Baulärm - weniger Miete gezahlt werden muss. Ich habe damals nicht darüber nachgerdacht wie laut die Baumaßnahmen sein werden. Der Vermieter ist privat und schreckt auch nicht davor zurück Sonn- und Feiertags Lärm zu machen. In der Woche geht der Lärm dann auch bis abends um acht oder noch länger. Der Lärm ist wirklich nicht erträglich - man hört sogar jeden Schritt! Wie gesagt, steht in dem Mietvertrag nichts von einer Baustelle!
Ich habe den Vermieter nun gefragt (er wohnt im Nachbarhaus), wie er zu einer fristlosen Kündigung zum 28.02. steht. Er will nicht mitspielen. Jetzt habe ich Bedenken, dass er wenn ich fristlos kündige mir meine Kaution nicht zurück zahlt. Irgendwas findet man ja immer. Soweit ich mich belesen habe, hätte ich aber die Möglichkeit nach §569BGB fristlos zu kündigen. Oder sehe ich das falsch? Wie würdet ihr reagieren bzw. was würdet ihr mir raten? Soll ich die Miete vom Januar zurück buchen und die Miete für Februar erst gar nicht zahlen um meine Kaution so zu sichern? Ich will dort schleunigst ausziehen aber es nicht auf einen Rechtsstreit anlegen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Stichwörter: fristlose + kündigung

7 Kommentare zu „Fristlose Kündigung!”

 Susanne Experte!

Der VM hat Dich über die Baumaßnahme aufgeklärt und Dir eine geminderte Miete zugesichert. Damit hattest Du vor Abschluß des Mietvertrages Kenntnis und kannst deswegen nicht fristlos kündigen.
Trotzdem muss der Vermieter Sonn- und Feiertage sowie die rechtlichen Ruhezeiten zwischen 22-6 Uhr einhalten. (ob es in Deiner Gegend eine gesetzl. Mittagsruhe gibt, erfährst Du bei der Polizei)
Du solltest fristgerecht kündigen!

 Goldi03421

Aber von den Baumaßnahmen steht nichts im Mietvertrag. Damals war das Treppenhaus noch nicht fertig. Deshalb ergab sich meiner Meinung nach eine Mietminderung. Was ist, wenn ich abstreite, von dem Ausbau gewusst zu haben? Die Mietminderung beträgt 11% ist das angemessen? Ich will einfach raus aus dieser Wohnung - nur Probleme. Jetzt hab ich noch Schimmel entdeckt - kein Wunder bei einem nicht gedämmten DG. Der Fernseher fällt auch öfters aus. Was ist mit §569BGB - hilft der mir nicht weiter?

 Susanne Experte!

Nein- Mietminderung ja, fristlose Kündigung nein.
Schimmel ist ein Mangel, muss von VM entfernt werden.


Ich bin mit dem Wissen eingezogen, dass die sich über mir befindende Dachgeschosswohnung ausgebaut wir.[/quote:1e88a]
Das war's doch schon, deswegen kannst Du jetzt nicht fristlos kündigen!!!

 Goldi03421

1. Was wäre eine angemessene Mietminderung? 11% sind m.M.n. sehr wenig für die bestehenden Mängel?

2. weshalb nicht fristlos kündigen? Im §569BGB steht u.a., dass es auch möglich ist, wenn dem Mieter der Mangel vor Einzug bekannt war und es steht auch drin, dass ein Grund eine nachhaltige Störung des Hausfriedens wäre


Denke ich so naiv oder sprechen die § nicht für sich?

 Goldi03421

Haaalllloooooo <!-- s :o --><!-- s :o --> ;) kann mir jemand weiterhelfen??

 Rano Experte!

Ich schliesse aus den fehlenden Antworten:

Du hast vergessen, die 100€ für eine Beratung anzuhängen, die in diesem Forum für Aussagen wider der persönlichen Auffassung des Autors fällig ist.

Oder gehe zu einem Rechtsanwalt!
Der nimmt zwar noch etwas mehr, vertritt Deine Meinung aber sogar noch, wenn sich ihm schon die Fussnägel hochrollen.

 Susanne Experte!

LOL !!!! <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net