hat diese Frage am gestellt
Susanne
Der VM hat Dich über die Baumaßnahme aufgeklärt und Dir eine geminderte Miete zugesichert. Damit hattest Du vor Abschluß des Mietvertrages Kenntnis und kannst deswegen nicht fristlos kündigen.
Trotzdem muss der Vermieter Sonn- und Feiertage sowie die rechtlichen Ruhezeiten zwischen 22-6 Uhr einhalten. (ob es in Deiner Gegend eine gesetzl. Mittagsruhe gibt, erfährst Du bei der Polizei)
Du solltest fristgerecht kündigen!
Goldi03421
Aber von den Baumaßnahmen steht nichts im Mietvertrag. Damals war das Treppenhaus noch nicht fertig. Deshalb ergab sich meiner Meinung nach eine Mietminderung. Was ist, wenn ich abstreite, von dem Ausbau gewusst zu haben? Die Mietminderung beträgt 11% ist das angemessen? Ich will einfach raus aus dieser Wohnung - nur Probleme. Jetzt hab ich noch Schimmel entdeckt - kein Wunder bei einem nicht gedämmten DG. Der Fernseher fällt auch öfters aus. Was ist mit §569BGB - hilft der mir nicht weiter?
Susanne
Nein- Mietminderung ja, fristlose Kündigung nein.
Schimmel ist ein Mangel, muss von VM entfernt werden.
Ich bin mit dem Wissen eingezogen, dass die sich über mir befindende Dachgeschosswohnung ausgebaut wir.[/quote:1e88a]
Das war's doch schon, deswegen kannst Du jetzt nicht fristlos kündigen!!!
Goldi03421
1. Was wäre eine angemessene Mietminderung? 11% sind m.M.n. sehr wenig für die bestehenden Mängel?
2. weshalb nicht fristlos kündigen? Im §569BGB steht u.a., dass es auch möglich ist, wenn dem Mieter der Mangel vor Einzug bekannt war und es steht auch drin, dass ein Grund eine nachhaltige Störung des Hausfriedens wäre
Denke ich so naiv oder sprechen die § nicht für sich?
Goldi03421
Haaalllloooooo <!-- s
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kann mir jemand weiterhelfen??
Rano
Ich schliesse aus den fehlenden Antworten:
Du hast vergessen, die 100€ für eine Beratung anzuhängen, die in diesem Forum für Aussagen wider der persönlichen Auffassung des Autors fällig ist.
Oder gehe zu einem Rechtsanwalt!
Der nimmt zwar noch etwas mehr, vertritt Deine Meinung aber sogar noch, wenn sich ihm schon die Fussnägel hochrollen.
Susanne
LOL !!!! <!-- s
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http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w -->
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