gefragt von administrator am 30.11.1999
Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam?
Um weitere Informationen zu erhalten, klicken Sie hier. !dass klauseln, die starre fristen für schönheitsreparaturen vorsehen
(zb: wohnräume sind alle 5 jahre, küche und bad alle 3 jahre zu streichen)
unwirksam sind, ist ja inzwischen geklärt.
wirksam sind dagegen formulierungen wie: "wohnräume sind [u:0e72e]in der regel[/u:0e72e] alle 5 jahre, küche und bad alle 3 jahre zu streichen".
was aber ist mit folgender formulierung:
" [u:0e72e]Regelmässig[/u:0e72e] werden schönheitsreparaturen in folgenden zeitabständen fällig:
wohnräume: alle 5 jahre
küche, bad: alle 3 jahre"
ist hier das wort "regelmässig" im sinne von [u:0e72e]"in der regel"[/u:0e72e] (in diesem fall wäre dann die klausel wohl wirksam) zu verstehen?
oder ist das wort "regelmässig" hier so zu verstehen, dass schönheitsreparaturen in regelmäßigen zeitabständen (alle 3 bzw. 5 jahre) [u:0e72e]auf jeden fall[/u:0e72e] durchzuführen sind (in diesem fall wäre die klausel wohl unwirksam)?
weiß jemand rat, gibt es zu dieser frage ein gerichtsurteil?
Antworten
antwort von Susanne am
Rechtssicherheit kann nur gegeben sein, wenn ein Fachanwalt den Vertrag prüft.
antwort von swoppop am
ach nee antwort von Susanne am
Ja, ja, aber Du verlangst für den Unterschied von "in der Regel"" und "regelmässig" ein Gerichtsurteil ???Ach neeeee- vielleicht noch vom BGH ???
[b:ae36b]
antwort von swoppop am
durchaus möglich, dass es hierzu bereits gerichtsentscheidungen gibt. es handelt sich immerhin um eine häufig verwendete standard-klausel. so dämlich ist die frage also gar nicht...
