gefragt von administrator am 30.11.1999

Einstufung eines 1920 erbauten Hauses als Neubau ???????

Hallo, wir brauchen Eure Hilfe.

Es geht um unsere Mietwohnung, Baujahr 1920 in einem Dreifamilienhaus.

Laut Mietspiegel für die Stadt Hanau berechnet sich die Miete unserer Wohnung folgendermassen:

- 4,20 Euro * 109,5 Quadratmeter = 459,90 Euro
- Zuschlag von 15% (68,985 Euro) für „Wohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäuser
Dies entspricht einer aus unserer Sicht gerechtfertigten Miete von 528,86 Euro

Der Vermieter sagt, daß das Haus 1992 nicht nur renoviert wurde, sonder komplett entkernt wurde und somit laut hessischer Bauordnung als Neubau einzustufen sei. Es wären nur zwei Fassaden nicht erneuert worden.

Deshalb rechnet unser Vermieter folgendermassen:

- 5,75 Euro * 109,5 Quadratmeter = 629,63 Euro
- Zuschlag von 15% (94,44 Euro) für „Wohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäuser
Dies entspricht einer, aus Sicht des Vermieters, gerechtfertigten Miete von 724,07 Euro

Die Mauern sind kalt und schlecht isoliert! Die Decken, sind definitiv nicht erneuert worden, sondern sind mit Regips abgehängt worden, damit man den Zustand darunter nicht sehen kann.

Welche Möglichkeiten haben wir als Mieter, die Einstufung des Hauses als Neubau zu überprüfen? Wann gilt ein Haus als komplett entkernt? Laut meinen Recherchen gibt es in der hessischen Bauordnung keine Definition, wann ein Gebäude als Neubau einzustufen ist. Inwieweit ist ein Mietspiegel verbindlich? Können wir zuviel gezahlte Miete zurückfordern und wenn ja wie lange?

Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Stichwörter: einstufung + erbauten + hauses + neubau

Antworten

antwort von Susanne am
Sorry, die Frage ist zu spezifisch. Da es hier um Euer schwer verdientes Geld geht, würde ich einen Fachanwalt aufsuchen.

antwort von dontpanic am
Hallo,

ich verstehe die Situation nicht so ganz.

Wohnt ihr schon dort und habt einen Mietvertrag unterschrieben oder wollt ihr dort einziehen?

Gruß,
dp

antwort von Quickly am
Hi,

wir wohnen schon seit 4 Jahren dort. Hatten beim Einzug, die Miethöhe von jemandem überprüfen lassen, der meinte Ahnung zu haben...

antwort von dontpanic am
Hallo,

bevor ihr den Mietvertrag unterschrieben habt, habt ihr euch sicher die Wohnung angeschaut. Ihr habt die Miete akzeptiert und seid eingezogen. Es ist völlig egal wie sich die Miete berechnet. Wenn es für euch zu teuer gewesen wäre, dann hättet ihr nicht einziehen müssen. Und wenn es jetzt zu teuer ist könnt ihr ausziehen. Es gibt keine verbindliche Formel nach der sich die Miethöhe bestimmt.

Gruß,
dp

antwort von Rano am
Nach gutachterlicher Berechnungsweise verjüngt sich die Bausubstanz in der Tat im Verhältnis zu den erneuerten Gewerken.
Eine alte Decke, die durch sanierungstechnische Massnahmen auf den aktuellen Stand gebracht wurde (Oben eben, entsprechender k-Wert, unten glatt) gilt auch als "neu".

Wer Euch da helfen könnte:
Ihr müsstet klagen, das Gericht beauftragt einen Gutachter (ihr müßt in der Regel in Vorkasse gehen). Das zugrunde liegende Baujahr wird ermittelt, die höchstmögliche Miete ermittelt.
Lag die Miete mehr als 20 % über der Obergrenze, bekommt ihr den überzahlten Anteil zurück,
lag sie mehr als 50% zu hoch, bekommt ihr alles zurück.
In diesen beiden Fällen muss der VM auch die Gutachterkosten erstatten.

Aber nu mal ehrlich:
Ihr seid eingezogen, ihr kanntet die verlangte Miete, ...

Gruß
Ralph

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Vermieterwechsel durch Verkauf des Hauses Nebenkosten bisher
Neubau (totale Unbewohnbarkeit der Wohnung)
Kündigung wegen Abriss und Neubau?
Verkauf eines vermieteten Hauses
Einzug in Neubau- was muß ich an Arbeiten erledigen?