gefragt von administrator am 30.11.1999

mietvertrags kündigung an wen???

so nun stellt sich folgendes problem... wem muss der mieter die kündigung zustellen...

es geht um einen unbefristet mietvertrag den der mieter zum nächstmöglichen termin kündigen möchte... nun besteht aber das problem das der mieter nicht weiss wer befugt dazu ist die kündigung entgegen zunehmen.. denn der VM lebt mittlerweile im altenheim(adresse nicht bekannt) der schwiegersohn stellt sich als weisungsbefugt hin wobei dem mieter vom VM nichts mitgeteilt wurde.... daz kommt noch das die wohnung über einen makler angemietet wurde welcher aber sonst kein einfluss hatte da der VM unterschrieben hat....dazu kommt noch das der mieter mit schwiegersohn und makler probleme hat... dazu steht das haus noch zum verkauf über vorher gennanten makler wobei der mieter nicht mal weiss ob dieser makler dazu befugt ist weil der mieter es nur über einen dritten erfahren hat das es verkauf wird
Stichwörter: kündigung + mietvertrags + wen

Antworten

antwort von Susanne am
Soso, und dann sollen wir hier wissen, wem die Kündigung zugestellt werden soll? Der Eigentümer muss nicht immer der Vermieter sein, wer hat denn den MV unterschrieben?
Falls der VM nicht mehr voll geschäftsfähig ist, erfährt man beim Amtsgericht, wer die Geschäfte übernommen hat, möglicherweise ist das dann der Sohn.

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