gefragt von administrator am 30.11.1999
(Wann) Verjähren Forderungen zu NK-Nachzahlungen?
Wir wohnten in Miete vom 01.11.1998 bis 30.04.2005Die erste Abrechnung für NK erhielten wir zum 31.12.2002. Auf Grund einer Vorgehensweise die nicht den Grundlagen im Mietvertrag entsprach, traten wir in Widerspruch gegen dies Abrechnung. Auf diesen bekamen wir weder vom Verwalter noch vom Vermieter eine Antwort.
Dies wiederholte sich 2003 und 2004. Abrechnung-Widerspruch-keine Reaktion.
Meine Frage: Verjähren diese Forderungen irgendwann?Hätten wir als Mieter mehr tun müssen, als nur in Widerspruch zu gehen?
Bis jetzt hat sich noch niemand gemeldet, vielleicht wird's nie einer tun, aber wir sind mittlerweile bei einer Summe angekommen bei der ich Bauchschmerzen bekomme.
Vielen Dank für Hilfe!!
Antworten
antwort von Susanne am
Die Forderungen verjähren 3 Jahre nach Fälligkeit, falls die Verjährung nicht gehemmt wurde, das ist offensichtlich nicht der Fall, wenn der VM sich in keinster Weise geäußert hat.
