gefragt von administrator am 30.11.1999

Gartenpflege beim EFH

Hallo,
habe seit mehreren Jahren ein Haus mit Garten gemietet.
Dieser sah zu Beginn des Mietverhältnisses ganz Ok aus.
Da ich selbst aber nicht unbedingt der Gartenfreund bin, habe ich mich
jetzt schon mehrere Jahre nicht so richtig drum gekümmert.
Der Vermieter hat mir nun auferlegt, dass ich den Rasen i.O.
bringen soll (Maulwurfhügel) und mich auch um den Rückschnitt
der Sträucher zu kümmern hätte....
Im Mietvertrag steht zwar die Standardklausel mit der "Gartenpflege", aber gehört so etwas auch dazu?
Stichwörter: efh + gartenpflege

Antworten

antwort von Susanne am
Beim EFH ist der Garten i.d.R. mitvermietet und der Mieter ist für die Gartenpflege verantwortlich. Rasen-und Sträucherschnitt sind grundsätzliche Arbeiten, die erledigt werden müssen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Die Kosten der Gartenpflege
Kosten der Gartenpflege
Gartenpflege durch den Mieter
Ständig steigende nebenkosten für die gartenpflege
Suche EFH, Gernsheim,Biebesheim,Pfungstadt,Grießheim,GG,DA