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Renovieren bei Auszug

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,
ich hätte mal ein Anliegen.
Wir ziehen aus der Wohnung aus in der wir ca. 19 Jahre gewohnt haben. Der vermieter verlangt von uns die Wohnung zu Renovieren und ich habe mich deswegen mal in den uralten mietvertrag eingelesen und da drin steht etwas das ich nicht ganz glaube kann.
Ich zietiere mal:
"Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit die Schönheitsreperaturen ohne besondere Aufforderung durch den Vermieter nach Maßgabe des nachfolgenden Fristplanes durch eine Fachfirma ausführen zu lassen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Fachfirma zu bestimmen. Die Schönheitsreparaturen umfassen Anstriche sowie das Tapezieren innerhalb der Wohnung,
insbesondere
in den Wohnküchen alle 2 Jahre
in den Koch-Eßküchen spätestens alle 3 Jahre
in Bädern spätestens alle 3 Jahre
in Wohn- und Schlafräumen spätestens alle 5 Jahre
in Fluren, Dielen spätestens alle 5 Jahre[/b:90d3d]
dann kommt erwas unwichtiges
und dann
Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen; er ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreperaturen beweispflichtig.[/b:90d3d]

bin ich jetzt 1. verpflichtet die Renovierung vor dem Auszug von einer Firma machen zu lassen, die der Vermieter auch noch bestimmen darf?

und 2. Hätte ich wirklich in diesen teilweise sehr kurzen abständen von einer Fachfirma Renovieren lassen müssen und muss das jetzt auchnoch dem Vermieter vorlegen?

Vieleicht weiss von euch einer Rat.
Vielen dank schonmal im Voraus
Stichwörter: auszug + renovieren

1 Kommentar zu „Renovieren bei Auszug”

 Susanne Experte!

Nein, die Klauseln, dass eine Fachfirma renovieren muss und der VM diese bestimmen darf, sind schon seit mehreren Jahren nicht mehr gültig.

Es handelt sich weiterhin um einen starren Fristenplan, den hat der BGH mit div. Urteilen für nichtig erklärt.
Ich würde mal sagen, mit diesem Mietvertrag hat der VM Pech und Du musst noch nicht mal bei Auszug renovieren. Rechtssicherheit bekommst Du natürlich nur, wenn Du mit dem MV einen Fachanwalt aufsuchst. Im Gegensatz zu einer Renovierung der Wohnung wäre das sicher ein Schnäppchen - möglicherweise muss den sogar der VM bezahlen, sollte dieser auf Renovierung bestehen und Du &quot;musst&quot; aus diesem Grund den Anwalt aufsuchen <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

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