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Susanne
Nein, die Klauseln, dass eine Fachfirma renovieren muss und der VM diese bestimmen darf, sind schon seit mehreren Jahren nicht mehr gültig.
Es handelt sich weiterhin um einen starren Fristenplan, den hat der BGH mit div. Urteilen für nichtig erklärt.
Ich würde mal sagen, mit diesem Mietvertrag hat der VM Pech und Du musst noch nicht mal bei Auszug renovieren. Rechtssicherheit bekommst Du natürlich nur, wenn Du mit dem MV einen Fachanwalt aufsuchst. Im Gegensatz zu einer Renovierung der Wohnung wäre das sicher ein Schnäppchen - möglicherweise muss den sogar der VM bezahlen, sollte dieser auf Renovierung bestehen und Du "musst" aus diesem Grund den Anwalt aufsuchen <!-- s
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