gefragt von administrator am 30.11.1999
Nebenkostenabrechnung verjährt?
Guten Tag alle zusammen,ich hoffe jemand kann mir hier helfen:
ich habe im Jahr 2004 im selben Haus ein Appartement bewohnt und wohne aber jetzt seit ca. 1,5 Jahren in einer anderen Wohnung in demselben Haus.
Heute erhalte ich von meinem Vermieter (mit dem ich sowieso auf Kriegsfuss stehe) eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 (noch aus der alten Wohnung), sowei eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005 (aus der neuen Wohnung). Datum des Schreibens ist der 05. Januar 2007!
Mein Vater meint, das die Nebenkostennachzahlungsforderung für 2004 auf jeden Fall verjährt ist und die für 2005 wahrscheinlich auch.
Ist das korrekt? Bitte um Hilfe falls jemand sich damit auskennen sollte und mir auch einige Paragraphen schicken kann gerne an: dramaaangel@hotmail.de
Lieben Gruss
Antworten
antwort von Susanne am
Hallo,nach
[url:adf4d]http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html[/url:adf4d]
ist über Betriebskosten jährlich abzurechnen. Daher kann der VM eine sich ergebende Nachzahlung aus der Abrechung 2004 und 2005 bei Zustellung nach dem 31.12.2005 bzw. 31.12.2006 nicht mehr geltend machen. Sollten sich aus den Abrechnungen allerdings Guthaben für Dich ergeben haben, so hast Du Anspruch auf Auszahlung.
Was ist in den beiden Mietverträgen vereinbart? Eine Vorauszahlung oder eine Pauschale?
Bei einer Vorauszahlung schuldet der VM auf jeden Fall eine jährliche Abrechnung, unabhängig davon, ob er durch verpassen der Ausschlussfrist evtl. Nachzahlungen nicht mehr fordern kann.
