gefragt von administrator am 30.11.1999

Raumhöhe zw. 1 + 2 m, Rückforderung zuviel gezahlter Miete?

Hallo,
in einer Zeitschrift habe ich gelesen, dass die Mietfläche von Räumen mit einer Höhe zwischen 1 + 2 Metern nur zur Hälte berechnet werden. Das hatte ich bei Einzug nicht gewusst und mein Vermieter wohl auch nicht.
Daraufhin habe ich meine Wohnung dementsprechend ausgemessen (im zwei Zimmern beträgt die Höhe ca. 1,80 m), wodurch ich auf 24 m² gekommen bin. Im Mietvertrag steht: ca. 42 m². Derzeit zahle ich eine Nettokaltmiete von 250 EUR. Das würde einen m²-Preis von ca. 10 EUR betragen, laut Mietspiegel können ca. 5 EUR verlangt werden.
Nun meine Frage: Kann ich für die letzten 9 Monate (Einzug 5/04) die zuviel bezahlte Miete zurückfordern?
Vielen Dank für Antwort.
Gruß, Cara
Stichwörter: gezahlter + zw + miete + raumhöhe + rückforderung

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
eigentlich ja... Abweichung von mehr als 10%
Aber der VM wird sich streuben.
Lassen sie Bitte den Fall durch einen Fachmann, Mieterbund.de /Anwalt, prüfen.

Es geht evtl ja auch um Nebekosten! die sie zu viel gezahlt haben!

Da kommt ne menge Geld zusammen

antwort von FischkoppStuttgart am
Das wäre doch was für sie!!!!!!!!!!!!!!!!!!

http://www.mietrecht-forum.com/topic,36 ... hnung.html


PLANETOPIA (http://www.planetopia.de) ist das Wissensmagazin auf SAT 1, das von NEWS AND PICTURES Fernsehen GmbH produziert wird und jeden Sonntag von 22:45 bis 23:30 ausgestrahlt wird.


Für einen Beitrag zum Thema "Falsche Wohnflächenberechnung" suchen wir betroffene Mieter, deren tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag bzw. in der NK-Abrechnung angegebenen abweicht. Wir möchten in den nächsten Tagen eine betroffene Wohnung durch einen Experten korrekt vermessen lassen und klären, welche Miet- bzw. NK-Minderungen demgemäß möglich sind.

Über schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Gölter
Redaktion PLANETOPIA
Otto-Schott-Str. 9
55127 Mainz
Tel: 06131 - 600 2633
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