gefragt von administrator am 30.11.1999
allgemeinstrom für bauarbeiten benutzen?
hallo!folgender sachverhalt hat sich ereignet:
in unserer strasse werden z.zt. bauarbeiten durchgeführt. unser vermieter besitzt einen baustoffhandel und hat den bauarbeitern gestattet, den allgemeinstrom der wohnung (3 mietparteien) zu nutzen. [u:c705c]die bauarbeiter informierten uns gestern darüber [/u:c705c]- der vermieter selbst fragte nicht, ob wir dies gestatten bzw. informierte uns nicht persönlich.
meine fragen:
1.) ist dies rechtens - darf der vermieter dies?
2.) wie kann man gegenüber dem vermieter auftreten - gibt es eine rechtliche grundlage?
3.) wie kann man sich zukünftig davor schützen, dass der vermieter UNBEFUGT strom für bauarbeiten "abzwackt" und den mietern berechnet?
4.) wie muss die NK-abrechnung korrigiert werden?
vielen herzlichen dank für eine antwort!
freundliche grüße,
christian
Antworten
antwort von Susanne am
Um das später beweisen zu können erst einmal die Aussage schriftlich aufnehmen und auch die Dauer der Arbeiten protokollieren.Andererseits würde ich mal den Vermieter darauf ansprechen, was er sich dabei denkt.
antwort von Immobilienwirt am
Also, da wurde aber was wichtiges Vergessen. So wie ich es verstehe wird der Strom vom Allgemeinstrom (Hauslicht ect.) genommen, welcher über die Betriebskosten den Mietern berechnet wird.Sollte es so sein, so ist es wichtig, schon heute dem Vermieter einen "Einspruch" zur Umlage der Kosten zu machen, da die meisten Mieter ja erst zur Abrechnungen mit den einzelen "Widerspruchsgründen" kommen.
Mein Tip, schon heute deinerseits auf die "Unkorrektheit" der kommenden Betriebkostenabrechnung den Vermieter aufmerksam machen und deutlich mitteilen, dass du von der Tragung der anteiligen Kosten absiehst!!
