gefragt von administrator am 30.11.1999

späte NK Abrechnung - Grund des Vermieters vertretbar?

ich habe soeben ein nebenkostenabrechnung des jahres 2002 meiner alten wohnung auf verlangen erhalten. natürlich inkl. fetter nachzahlung.
beigefügt war ein schreiben, aus dem hervorging, ich hätte dem verwalter meine neue wohnadresse nicht zukommen lassen. komischerweise nahm die verwaltung aber auch keinen telefonischen kontakt zu mir auf (obwohl meine telefonnummer bekannt war), um mir diese abrechnung zukommen zu lassen.

nun meine frage: hat der verwalter nun den grund der verspäteten abrechnung zu vertreten oder nicht? Muss ich den geforderten restbetrag zahlen?
Stichwörter: abrechnung + vertretbar + grund + nk + späte

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

habe ich deinen Beitrag richtig verstanden: Du hast die Abrechnung für 2002 erst kürzlich "verlangt"?

Konntest du mit einem Guthaben rechnen oder weshalb hast du um die Abrechnung gebeten?

Vermutlich wirst du schon deshalb zahlen dürfen, denn der Schutzzweck des Gesetzes ist ein anderer: Mieter sollen vor ungebetenen Abrechnungen geschützt werden!

Ansonsten: Wann haben die anderen Mieter ihre Abrechnung 2002 erhalten? Falls die Abrechnung für alle tatsächlich rechtzeitig erstellt wurde und nur die Zustellung deiner Abrechnung nicht erfolgen konnte wird es schwierig: Hast du dich bei der Stadt ordnungsgemäß umgemeldet? Wenn nicht hast du den Umstand zu vertreten und musst zahlen.

Aber wie gesagt: die Frage, ob er dich hätte finden können ist unbeachtlich, wenn du noch um die Abrechnung "gebettelt" hast.


Josh

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