gefragt von administrator am 30.11.1999

geringe Raumhöhe, Mietminderung möglich? Experten gesucht

Habe ein Zimmer einer 3-Zimmer Wohnung, in dem die Raumhöhe nur zwischen 195 und 220 cm ist. Laut Baurecht ist es kein Aufenthaltsraum, bei der Wohnfläche geht es mit ein. Mein Problem: kann ich Miete mindern, wenn ja, wieviel? Bin ich jetzt der Dumme, da ich die Wohnung so gemietet habe wie besichtigt?

Antworten

antwort von administrator am
1. Baurecht betrifft "Neubauten" bzw. "Bauanträge" nicht Bestand

2. zwischen 1 und 2 Meter wird nur mit 50% als Wohnfläche berechnet

3. Erst mit Vermieter reden bevor Keule rausholen

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