gefragt von administrator am 30.11.1999
geringe Raumhöhe, Mietminderung möglich? Experten gesucht
Habe ein Zimmer einer 3-Zimmer Wohnung, in dem die Raumhöhe nur zwischen 195 und 220 cm ist. Laut Baurecht ist es kein Aufenthaltsraum, bei der Wohnfläche geht es mit ein. Mein Problem: kann ich Miete mindern, wenn ja, wieviel? Bin ich jetzt der Dumme, da ich die Wohnung so gemietet habe wie besichtigt?Antworten
antwort von administrator am
1. Baurecht betrifft "Neubauten" bzw. "Bauanträge" nicht Bestand2. zwischen 1 und 2 Meter wird nur mit 50% als Wohnfläche berechnet
3. Erst mit Vermieter reden bevor Keule rausholen
