gefragt von administrator am 30.11.1999

Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Hallo,

mein Vermieter wohnt z.Z. noch in der Wohnung, die wir eigentlich ab 01.02.2005 mieten. Nun wird sein Bauherr nicht mit seinem Haus fertig und er will erst später ausziehen! Da wir auch aus unserer Wohnung raus mussen, wissen wir jetzt natürlich nicht, wie wir uns verhalten können / dürfen? Darf der VErmieter einfach den Termin verändern? Im Mietvertrag steht nämlich Mietbeginn 01.02.2005.[/b]
Stichwörter: lage + rechtliche + sieht

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hallo,

der VM muss den Mietvertrag einhalten, wenn er dies nicht einhalten kann, muss er Schadensersatz zahlen, bzw. er muss Sie in einer anderen Wohnung zum Übergang einmieten, alle Kosten die entsehen, dass Sie nicht Termingerecht umzeihen könne muss der VM tragen.

mfg

o.c.

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benötige dringend rechtliche auskunft renovierung usw.
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