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Hallo Selam,
Sie dürfen die Miete komplatt kürzen, wenn die Mietsache unbewohnbar ist, ziehen Sie in diesem Fall einen Anwalt oder den Mieterbund zu Rate.
Was Sie machen können, behalten Sie die Miete unter vorbehalt ein, d.h.
Sie überweisen die Miete auf ein anderes Konto (Sicherheitskonto), bis die Schäden beseitigt sind, oder Sie im Falle einer gerichtlichen Entscheidung wissen ob Sie die Miete zahlen müssen oder nicht.
MFG
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