gefragt von administrator am 30.11.1999

zahlung der miete: nur, der vertragsunterzeichner?

folgender fall: eine freundin von mir hatte zusammen mit ihrem exfreund eine wohnung gemietet. unterzeichnet hat nur er. ob sie im mietvertrag mit drin stand weiss ich nicht. sagen wir, sie stand mit drin. die beiden haben sich getrennt und die wohnung stand einige monate leer. es kam keine mahnung, etc. nun wurde meine bekannte von einem anwalt ausfindig gemacht und angeschrieben, dass sie die mietrückstände (ca. 3000,-) übernehmen soll. ist das rechtens? muss dafür nicht derjenige aufkommen, der unterzeichnet hat? dieser kann ja theoretisch, als mitbewohner jeden x-beliebigen ohne dessen zustimmung eintragen?
weiss jemand was genaueres? muss sie sich sorgen machen, bei der rückzahlung belangt zu werden?
Stichwörter: miete + vertragsunterzeichner + zahlung

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
thema.

Steht er nur drin, haftet nur er.
Stehen beide drin, gehen sie vom Gesetz her eine GBR ein.
Sie muss haften! Sie kann sich dann die Kosten per Zivilrecht wieder vom Ex Holen!

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