gefragt von administrator am 30.11.1999
Zeitmietvertrag unwirksam?
Hallowir haben am 1.10.2001 einen nicht qualifizierten Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel unterschrieben. Demnach wäre der nächste Kundigungstermin der 1.10.2005. Nun war dieses Vertragsform zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses ja nicht mehr gültig. Was heisst das nun für unser Kündigungsrecht? Können wir wie bei einem unbefristetem Mietvertrag kündigen?
Ich hoffe jemand weiss Bescheid,
Georg
dave101@arcor.de
Antworten
antwort von FischkoppStuttgart am
Wenn ein Mietvertrag unrechtmässig ist, dann Tritt der Gesetztlicher Fall in Kraft,d.h. unbefristetet Mietverhältniss
