gefragt von administrator am 30.11.1999

eilig: befristung mietvertrag????

nach den 2 jahren wandelt sich der vertrag in ein unbefristetes mietverhältnis, § 575 abs. 1 s. 2, abs. 4 bgb. ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung...
Stichwörter: befristung + eilig + mietvertrag

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