gefragt von administrator am 30.11.1999

Fristlose Kündigung bei Schimmelbefall?

So etwas nennt man versteckte Mängel.
Sie haben ein Recht auf ordnungsgemässe Überlassung der Wohnung.
VM schriftlich mit einer Frist darauf aufmerksam machen. Er hat diese Mängel abzustelle!
Sonst Mietminderung bis 100 % (nur in absprache mit Anwalt / Mieterbund.de). Dann kann Ihnen doch eine Fristlose Kündigung egal sein!
Stichwörter: fristlose + kündigung + schimmelbefall

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