gefragt von administrator am 30.11.1999

fristlose Kündigung wg unzumutbaren Zuständen möglich?

Hey.
Ich habe ein BIG Problem:

Ich wohne in einer Wohnung die seit Wochen mit einem großen Schimmelfleck versehen ist. Bei Einzug wurde ich nicht auf evtl. Rohrbruch aä hingewiesen, gehe aber davon aus. Des weiteren ist bei uns ständig der Strom weg, war schon mal eine woche lang kein Strom...*der Kühlschrankinhalt wurde weggeschmissen* Leider ist der Sicherungskasten im Keller unseres Vermieters...So dass wir da nix machen können.

Die Wohnung wurde nachträglich gebaut und war vorher Kellerraum. Man kann also davon ausgehen, dass bei den Umbauarbeiten Fehler gemacht wurden und uns bei Einzug mutwillig was verschwiegen wurde. Kann man, wenn es vor den Anwalt geht, auf arglistige Täuschung gehen?

Miete habe ich wegen Nicht-Wissens auch nicht gemindert sonder immer schön Monat für Monat pünktlich und vollständig überwiesen.

Alle seit Einzug aufgetretenen Mängel haben wir dem Vermieter angezeigt, doch der kümmert sich nicht drum. Wir haben aber auch leider nix schriftliches vereinbart oder sowas in der art...

HILFE: Kann ich ohne Kündigungsfrist aus der Wohnung ausziehen?

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Bitte wenden sie sich an den Mieterbund.de.
Wenn die Mängel wirklich so schlimm sind, können sie ggf kündigen.
Aber auch interessant ist ggf eine Mietminderung! Kann bis 100% sein.

Der Sicherungskasten MUSS für sie frei zugänglich sein!

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