gefragt von administrator am 30.11.1999

Wasserverbrauch: erst Zähler dann Umlage ?

:?: Hallo zusammen,

Seitens der Hausverwaltung fiel schon das Wort "Anwalt". Kurz die Fakten: Mietverhältnis besteht seit ca. 4 Jahren. 7 Parteien im Haus; unsere Wohnung ist die einzige mit Wasseruhr. Erste Abrechnung der Wasserkosten nach der Wasseruhr. Danach meinte der Vermieter, wir, meine Familie und ich, bezahlen zu wenig. Also hat er ab sofort auch bei uns den Wasserverbrauch nach Umlage verrechnet.
Unser, 2 Erwachsene 1 Kind, Verbrauch liegt bei jährlich ca 66 Kubikm. +/- 5 über die letzten 4 Jahre.
Ist der Wechsel zulässig. Was, wenn wir jetzt nicht mehr sparen und mehr verbrauchen, darf er dann wieder nach Zähler abrechnen?

Ich bin für jede Antwort dankbar, die auch vor Gericht Bestand hat.

Viele Grüsse
Stichwörter: dann + erst + umlage + wasserverbrauch + zähler

Antworten

antwort von administrator am
Warmwasserkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, siehe Heizkostenverordnung. alle an eine zentrale wassererwärmungsanlage angeschlossenen verbraucher müssen einen geeichten warmwasserzähler (nicht wasserUHR!) an ihren verbrauchsstellen aufweisen. die sollen blos mit dem anwalt kommen...

antwort von administrator am
[quote="cs":069c2]Warmwasserkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, siehe Heizkostenverordnung. alle an eine zentrale wassererwärmungsanlage angeschlossenen verbraucher müssen einen geeichten warmwasserzähler (nicht wasserUHR!) an ihren verbrauchsstellen aufweisen. die sollen blos mit dem anwalt kommen...[/quote:069c2]

Das gilt aber nur für Warmwasserkosten, jedoch nicht für Kaltwasser, also Abwasserkosten! Verbrauchsabhängig ist also nur die Heizung, das was bei Duschen, Waschen... verbraucht wird darf grundsätzlich auch zentral abgelesen und umgelegt werden.

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