gefragt von administrator am 30.11.1999

Kabelanschluss in BK und NK

Hallo!
In meinem Mietvertrag tauchen die Kosten zum Betrieb des Kabelanschusses in den Nebenkosten und die Kosten zum Betrieb der Kabelanschlussverteilanlage in den Betriebskosten auf. Ist das nicht beides das Selbe, und ist das rechtens?
Kann ich den Kabelanschluss auch irgentwie kündigen, da ich jetzt DVB-T habe?

Vielen Dank!

Ciao Jens
Stichwörter: bk + kabelanschluss + nk

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