Kaution einbehalten
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Hallo!
Vielleicht könnte jemand hier uns helfen <!-- s:( --><!-- s:( -->
Wir sind am 30.09.06 ausgezogen und vorgestern kam schon die Kautionsabrechnung. Drin steht dass das verbliebene Guthaben gleich 0,00 Euro ist, weil wir einen Rückstand Mietkonto von 1.200 Euro (das ist die verjährte BKA für 2004 die wir im Jan06 bekommen haben und natürlich nicht bezahlt haben) und die restliche ca. 460 Euro werden für noch zu erwartende BKA einbehalten. Bis zum jetztigen Zeitpunkt ist die BKA für 2005 auch noch nicht gekommen.
Nun ich weiss dass "Darüber hinaus darf er noch eine angemessene Summe für eine zu erwartenden Nachzahlung aus der BK-Abrechnung einbehalten" Diese BKA für 2004 war ja auch falsch, dass hat die Verwaltungsfirma aber nicht weiter interessiert und wir haben auch nicht weiter was dagegen unternomen, weil wir sie eh nicht bezahlen, wegen der Verjährung.
Die RA bei Arag hat mir geraten zuerst gegen diese Kautionsabrechnung zu widersprechen und wenn wir nicht weiter kommen (was von vorne klar ist, eigentlich) dann für eine Schadennummer bei Arag anzurufen.
Ist das wirklich der richtige Weg?