gefragt von administrator am 30.11.1999

kleine Mängel = Mietminderung?!?!

Hallo zusammen,

evtl. kann mir jemand helfen?
Nach Einzug unserer Wohnung fanden wir heraus, dass ein großes Fenster im Wohnzimmer undicht ist. Bei Regen dringt Wasser herein.
Auch der Briefkasten ist undicht. Wie beim Fenster, dringt Regen herein und die Post wird naß. :?
Wir wohnen nun schon seit Mitte/Ende August dort und keiner dieser beiden gemeldeten Mängel wurde behoben. Es gab lediglich immer eine Aussage:
"Ich kümmere mich drum"
Ja klar, wann dann?! :x

Kann ich hier eine Mietminderung eigenständig machen?
Wenn ja, wie hoch kann diese sein? :?:

Danke für eine Antwort/Hilfe.

Katrin
Stichwörter: kleine + mietminderung + mängel

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