gefragt von administrator am 30.11.1999

Gastherme warten oder nicht?

Hallo,

wir haben in unserer Mietwohnung eine Gastherme und streiten uns mit unserer Vermieterin, wer die Wartung tragen muss.

Im MV steht dazu folgendes:
[i:d4f46]Ist die Wohnung mit Einzelheizung ausgestattet, so trägt der Mieter sämtliche Betriebs- und Wartungskosten.[/i:d4f46]

Laut Mieterverein ist diese Klausel evtll. ungültig, und zwar weil
1. keine Höchstgrenze pro Jahr festgelegt wird
2. es nicht geht, dass die komplette Wartungspflicht vom Mieter übernommen wird, sonder nur die Kosten.
100%ig bestätigen konnte man es mir aber nicht.

Wer weiß mehr dazu?

Vielen Dank!
Miranda
Stichwörter: gastherme + warten

Antworten

antwort von Susanne am
Selbst wenn der VM die Wartung bestellt, die Kosten kann er auf den Mieter umlegen nach Betriebskostenverordnung, lediglich Reparaturen sind vom VM zu zahlen.

antwort von Fressbaeckchen am
Miranda, ich glaube die Auskunft kannst du nicht auf WARTUNGSkosten beziehen - das gilt nur für Reparaturen ... also: Einmal im Jahr Anlage säubern / entkalken: DU musst alles zahlen ... alternativ: Rippenkörper hat einen Riß und leckt ---> Reparatur ---> VM muß zahlen.

Ralf

antwort von miranda am
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten!
Fürchte, mit Eurer Aussage: wir tragen Wartung, VM Reparaturen habt Ihr Recht...

Vielleicht hätte ich aber noch erwähnen müssen, dass wir einen "Pauschalmietvertrag" haben, d.h. wir zahlen 1 festen Betrag inkl. aller Betriebskosten (diese dürfen vom VM nicht gesondert abgerechnet werden).
Zitat aus dem MV:
[i:1a8ff]"Die Miete enthält sämtliche Betriebskosten, soweit die Betr.kosten nicht gemäß der folgenden Auflistung gesondert vom Mieter zu tragen sind"[/i:1a8ff]
Es folgt eine Liste diverser Nebenkosten, die jedoch durchgestrichen ist (!). Sie enthält auch den Punkt "Heizungskosten" mit dem Verweis auf Paragraph XY. Exakt dieser Paragraph XY taucht dann weiter hinten im MV wieder auf, und enthält die Passage, die ich weiter oben in meinem 1. Beitrag bereits zitiert habe.
Komisch...

Grüße
miranda

antwort von Fressbaeckchen am
Wahrlich - das hättest du natürlich schon erwähnen sollen, zumal heutzutage eine Inklusivmiete wohl eher selten sein dürfte. Nachdem die Auflistung komplett durchgestrichen ist, heißt das, daß keiner dieser Posten neben der Inklusivmiete bezahlt werden muß - also auch nicht die Wartungskosten für die Therme.

Nach dem Willen des VM hätte vermutlich der Verweis auf "Paragraph XY" bestehen bleiben sollen - sein Fehler, wenn er das versaubeutelt hat.

Ralf

antwort von miranda am
Hallo,

[quote="Fressbaeckchen":a0903]Nachdem die Auflistung komplett durchgestrichen ist, heißt das, daß keiner dieser Posten neben der Inklusivmiete bezahlt werden muß - also auch nicht die Wartungskosten für die Therme.
Ralf[/quote:a0903]

Das klingt nicht falsch! Hoffe, das noch zweifelsfrei klären zu können...

Selbst wenn wir aber nicht die Wartung tragen müssen, muss unbedingt die Therme gewartet werden.
Da sich die VM weigert, schätze ich, dass wir den Wartungsdienst bestellen müssen und das Geld dann ggfs. einklagen müssen.

Vielen Dank nochmal für Eure Hilfe,
miranda

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